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RECHT:
KWK-Ansprüche sichern
Ansprüche, die sich aus dem KWK-Gesetz vom 17. Mai 2000 ergeben, könnten am 31. Dezember 2003 verjähren, warnt die Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held.
 
Dies liege an der „missglückten“ Formulierung des § 12 Abs. 2 des KWK-Gesetzes vom 19. März 2002, wonach Ansprüche aus dem alten, so genannten KWK-Vorschaltgesetz bis spätestens zum 31. Dezember 2003 „erhoben“ werden müssen. Außerdem wirke sich das Schuldrechtsänderungsgesetz aus. Es sei daher nötig zu prüfen, ob zur Sicherung der Ansprüche...

 
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Dienstag, 28.10.2003, 16:50 Uhr