• Es geht uneinheitlich ins Wochenende
  • Schnellere Zulassung von Geothermie-Projekten
  • Russischer Gaskonzern im Forbes Rating der größte Verlierer
  • Wasserstoff illuminiert Bäume in Schwerin
  • Britische Regierung will CO2-Speicherung vorantreiben
  • Innio Group begrüßt Heaten-Übernahme
  • PPC hat CLS-Zertifizierungen für Submetering
  • Badenova betreibt Stromnetz für weitere Kommunen
  • ADAC gibt Überblick über kommunale Förderung
  • Wasserstoff: Netzbetreiber fordern klare Rahmenbedingungen
RECHT:
KWK-Ansprüche sichern
Ansprüche, die sich aus dem KWK-Gesetz vom 17. Mai 2000 ergeben, könnten am 31. Dezember 2003 verjähren, warnt die Berliner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held.
 
Dies liege an der „missglückten“ Formulierung des § 12 Abs. 2 des KWK-Gesetzes vom 19. März 2002, wonach Ansprüche aus dem alten, so genannten KWK-Vorschaltgesetz bis spätestens zum 31. Dezember 2003 „erhoben“ werden müssen. Außerdem wirke sich das Schuldrechtsänderungsgesetz aus. Es sei daher nötig zu prüfen, ob zur Sicherung der Ansprüche...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 28.10.2003, 16:50 Uhr