KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG:
KWK-Anmeldegebühr bleibt
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die Gebühren für die Zulassung von KWK-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch für Kleinstanlagen nicht ändern.
Die Absenkung der Zulassungsgebühr für KWK-Anlagen unter 50 kW würde mit dem Kostendeckungsprinzip kollidieren, da der Aufwand
für die Bearbeitung der Anträge nicht geringer sei, als bei anderen kleinen KWK-Anlagen bis 2 MW. Das BAFA sei auf die Finanzierung
durch kostendeckende Gebühren angewiesen, da für das neue Tätigkeitsfeld keine Haushaltsmittel für neue Stellen zur Verfügung
stehen. Die...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 03.07.2002, 10:32 Uhr
Mittwoch, 03.07.2002, 10:32 Uhr