GASMARKT:
Kurth obsiegt gegen Gastransporteure
Die Bundesnetzagentur sieht sich in ihrer Entscheidung für die Regulierung der Nutzungsentgelte von Gastransportnetzen endgültig vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigt.
Die Richter wiesen am 21. April auch die Beschwerde der Statoil Deutschland Transport GmbH gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur
aus dem Herbst 2008 zurück. Nach Auffassung des dritten Kartellsenats des OLG haben die Gastransporteure „nicht nachweisen
können, dass der überwiegende Teil ihres Netzes einem wirksamen Leitungswettbewerb ausgesetzt ist". Die...
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Mittwoch, 21.04.2010, 13:56 Uhr
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