
Ingo Schönberg (links) und Joachim Kaps bei der ZMP 2025. Quelle: Fritz Wilhelm
SMART GRID:
Kundenorientierung beim Steuern im Fokus
Im Rahmen der diesjährigen ZMP sprach sich der Geschäftsführer der Bayernwerk Netz GmbH, Joachim Kaps, klar für das Steuern am Netzanschlusspunkt aus.
Um den Kunden bei der Energiewende abzuholen und mitzunehmen, sieht Joachim Kaps dessen Freiheitsgrade im Smart Grid als wesentlichen
Erfolgsfaktor. In einem Gespräch mit Journalisten im Rahmen der ZMP in Leipzig betonten der Vorstandsvorsitzende des Forums
Netztechnik/Netzbetrieb im VDE und sein Vorstandskollege Ingo Schönberg die Bedeutung der Kundenorientierung für die Energiewende
im Allgemeinen und für die Flexibilisierung und Netzstabilisierung im Besonderen. Es komme darauf an, den Kunden zu überzeugen,
„auf ein neues Energiesystem einzuzahlen“, so Kaps. Kundenorientierung sei der Schlüssel zu einer Mitmach-Energiewende, denn
alle, sowohl die Netzbetreiber als auch die Anlagenbetreiber und Verbraucher sollten am Smart Grid partizipieren und von ihm
profitieren.
„Der Kunde steht im Fokus“, betonte auch Schönberg. Jede neue PV-Anlage oder Wärmepumpe könne ans Netz angebunden werden, weil sie steuerbar sei. Jeder Anlagenbetreiber erhalte auch für seine Steuerbarkeit eine Netzgutschrift, die über den jährlichen Kosten des intelligenten Messsystems liege. „Der Kunde hat damit schon einen wirtschaftlichen Vorteil, bevor er überhaupt mit seiner Flexibilität am Markt teilgenommen hat“, so Schönberg.
Wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden
Vor diesem Hintergrund sprach sich Kaps, der auch Geschäftsführer der Bayernwerk Netz GmbH ist, ganz klar für das Steuern am Netzanschlusspunkt aus. Zur netzdienlichen Steuerung von Verbrauchsanlagen und Photovoltaikanlagen hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 eine Festlegung getroffen. Die Behörde hat dabei klargestellt, dass es keine kompletten Abregelungen von Verbrauchern geben werde. Es gehe lediglich um ein „Dimmen“. Eine Mindestbezugsleistung − die Festlegung spricht vom „netzwirksamen Leistungsbezug“ − von 4,2 kW bleibe immer gewährleistet.
Neben der Direktsteuerung von Verbrauchern ist demnach auch das Steuern am Netzanschlusspunkt möglich, indem vom Netzbetreiber eine maximale Einspeise- und Bezugsleistung vorgegeben wird. Hinter dem Netzanschlusspunkt bleibt es dann dem Kunden beziehungsweise seinem Energiemanagementsystem überlassen, wie er sich unter Einbeziehung des von der eigenen PV-Anlage erzeugten Stroms optimiert.
Kaps wies darauf hin, dass „Spielregeln“ am Übergang zum öffentlichen Netz unverzichtbar sind. Aber die Kunden müssten in diesem Rahmen ihre Präferenzen setzen können. Außerdem sei es für einen Netzbetreiber viel einfacher, den Netzanschlusspunkt zu steuern und nur eine Hüllkurve für Einspeisung und Bezug vorzugeben. Und schließlich nehme die Zahl der Betriebsmittel ohnehin schon beim Übergang von der Hoch- auf die Mittel- und dann auf die Niederspannungsebene zu. Wenn man als Netzbetreiber dann auch noch in jedem Haushalt auf einzelne Verbraucher zugreifen wollte, wären noch viel mehr Betriebsmittel notwendig.
In der Vergangenheit habe es außerdem Diskussionen und Beschwerden von PV-Anlagenbetreiber gegeben, nachdem Netzbetreiber direkt auf den Wechselrichter gesteuert hatten. Wenn man eigentlich den Eigenverbrauch optimieren möchte, die Anlage aber aus Überlastungsgründen im Netz abgeregelt wird, habe man keinen Eigenverbrauch mehr. „Deshalb: Ganz klares Plädoyer für den Netzanschlusspunkt“, so Kaps.
„Der Kunde steht im Fokus“, betonte auch Schönberg. Jede neue PV-Anlage oder Wärmepumpe könne ans Netz angebunden werden, weil sie steuerbar sei. Jeder Anlagenbetreiber erhalte auch für seine Steuerbarkeit eine Netzgutschrift, die über den jährlichen Kosten des intelligenten Messsystems liege. „Der Kunde hat damit schon einen wirtschaftlichen Vorteil, bevor er überhaupt mit seiner Flexibilität am Markt teilgenommen hat“, so Schönberg.
Wirtschaftlicher Vorteil für den Kunden
Vor diesem Hintergrund sprach sich Kaps, der auch Geschäftsführer der Bayernwerk Netz GmbH ist, ganz klar für das Steuern am Netzanschlusspunkt aus. Zur netzdienlichen Steuerung von Verbrauchsanlagen und Photovoltaikanlagen hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 eine Festlegung getroffen. Die Behörde hat dabei klargestellt, dass es keine kompletten Abregelungen von Verbrauchern geben werde. Es gehe lediglich um ein „Dimmen“. Eine Mindestbezugsleistung − die Festlegung spricht vom „netzwirksamen Leistungsbezug“ − von 4,2 kW bleibe immer gewährleistet.
Neben der Direktsteuerung von Verbrauchern ist demnach auch das Steuern am Netzanschlusspunkt möglich, indem vom Netzbetreiber eine maximale Einspeise- und Bezugsleistung vorgegeben wird. Hinter dem Netzanschlusspunkt bleibt es dann dem Kunden beziehungsweise seinem Energiemanagementsystem überlassen, wie er sich unter Einbeziehung des von der eigenen PV-Anlage erzeugten Stroms optimiert.
Kaps wies darauf hin, dass „Spielregeln“ am Übergang zum öffentlichen Netz unverzichtbar sind. Aber die Kunden müssten in diesem Rahmen ihre Präferenzen setzen können. Außerdem sei es für einen Netzbetreiber viel einfacher, den Netzanschlusspunkt zu steuern und nur eine Hüllkurve für Einspeisung und Bezug vorzugeben. Und schließlich nehme die Zahl der Betriebsmittel ohnehin schon beim Übergang von der Hoch- auf die Mittel- und dann auf die Niederspannungsebene zu. Wenn man als Netzbetreiber dann auch noch in jedem Haushalt auf einzelne Verbraucher zugreifen wollte, wären noch viel mehr Betriebsmittel notwendig.
In der Vergangenheit habe es außerdem Diskussionen und Beschwerden von PV-Anlagenbetreiber gegeben, nachdem Netzbetreiber direkt auf den Wechselrichter gesteuert hatten. Wenn man eigentlich den Eigenverbrauch optimieren möchte, die Anlage aber aus Überlastungsgründen im Netz abgeregelt wird, habe man keinen Eigenverbrauch mehr. „Deshalb: Ganz klares Plädoyer für den Netzanschlusspunkt“, so Kaps.

© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 27.06.2025, 16:00 Uhr
Freitag, 27.06.2025, 16:00 Uhr
Mehr zum Thema