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„BILLIGSTROM”:
Kritik der Verbraucherschützer
Verbraucherschützer, die die Vertragsgestaltung von fünfzehn so genannten Billigstromanbietern unter die Lupe genommen haben, fanden an elf Verträgen etwas auszusetzen.
 
Hauptkritikpunkt: Die Verträge erlauben Strompreiserhöhungen aufgrund steigender Steuern, lassen eine Vertragsauflösung wegen des erhöhten Preises aber nicht zu. Auch das Angebot, für den Neukunden alle Wechselformalitäten zu erledigen, enthalte Fallstricke. Die dafür nötigen Vollmachten sind aus Sicht der Verbraucherschützer unakzeptabel.

 
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