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WASSERSTOFF:
Kritik an EU-Vorgaben für kohlenstoffarmen Wasserstoff
Der BDEW bekräftigt seine Kritik an den zu strengen EU-Kriterien für Wasserstoffprojekte. Sie könnten Investitionen verhindern und den Markthochlauf massiv ausbremsen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert scharf die Pläne der EU-Kommission zur Regulierung von
kohlenstoffarmen Brennstoffen. Anlass ist der informelle EU-Energieministerrat, der am 12. und 13. Mai in Belgien tagt. Die Bundesregierung müsse sich dort für Änderungen einsetzen, so der Verband.
Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission. Dieser regelt, wie stark Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Wasserstoff eingespart werden müssen, damit der Wasserstoff als „kohlenstoffarm“ gilt. Die geplanten Kriterien seien laut BDEW jedoch so streng, dass sich Investitionen in viele Projekte nicht mehr rechnen – vor allem bei Wasserstoff aus Erdgas mit CO2-Abscheidung (blauer Wasserstoff).
Massive Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit befürchtet
„Statt Investitionen zu erleichtern, schaffen die geplanten EU-Vorgaben unnötige Hürden“, lässt sich Kerstin Andreae in einem Statement des Verbandes zitieren. Aus Sicht der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung sind die geplanten Regeln für den Strombedarf der Produktion praxisfern. Andreae warnt: „Selbst die erneuerbare Wasserstofferzeugung nach RFNBO-Kriterien könnte dadurch ausgebremst oder ganz gestoppt werden.“ RFNBO steht für „Renewable Fuels of Non-Biological Origin“, also erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, zu denen auch grüner Wasserstoff zählt.
Besonders problematisch sei die geplante Neubewertung der Methanemissionen, die bei der Förderung und dem Transport von Erdgas anfallen. Die EU will dafür neue, deutlich höhere Standardwerte ansetzen. Laut BDEW würde das die Wirtschaftlichkeit gasbasierter Wasserstoffprojekte massiv beeinträchtigen – etwa durch höhere Anrechnung von Emissionen bei der Klimabilanz.
Der Verband fordert daher „pragmatische, investitionsfreundliche und international anschlussfähige“ Regelungen. Dazu zählen auch nachvollziehbare Nachweismöglichkeiten für einzelne Projekte sowie transparente Standards für Vorkettenemissionen. Zudem müssten Importeure künftig weiter Zugang zum EU-Markt haben. Zu enge Kriterien würden sonst wichtige Partnerländer ausschließen, so der Verband. Nur mit einem ausreichenden Wasserstoffangebot lasse sich die Industrie umstellen und die Energieversorgung auf Wasserstoff-Kraftwerke ausrichten.
Kohlenstoffarm oder klimaneutral?
Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird etwa aus der Dampfreformierung von Erdgas hergestellt, bei der CO2 abgeschieden und gespeichert wird (Carbon Capture and Storage. CCS). Auch Wasserstoff aus Netzstrom mit begrenztem erneuerbarem Anteil kann darunterfallen – sofern die Emissionen im Vergleich zur fossilen Referenz stark genug sinken.
Klimaneutraler Wasserstoff (grüner Wasserstoff) entsteht durch Elektrolyse mit 100 Prozent erneuerbarem Strom und erfüllt strengere Anforderungen, etwa zu Herkunft, Zeitnähe und Standort des Strombezugs (RFNBO-Kriterien).
Die EU unterscheidet scharf zwischen beiden. Förderungen und Anrechnungen auf Klimaziele hängen davon ab, in welche Kategorie ein Projekt fällt.
Um den Wasserstoffhochlauf strategisch abzusichern, hat der BDEW Ende März zusätzlich die Gründung einer europäischen Allianz für Wasserstoff gefordert (wir berichteten). Deutschland solle diese mit anderen EU-Mitgliedstaaten initiieren. Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit beim Infrastrukturausbau, bei Fördermechanismen und beim Import von Wasserstoff.
Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission. Dieser regelt, wie stark Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Wasserstoff eingespart werden müssen, damit der Wasserstoff als „kohlenstoffarm“ gilt. Die geplanten Kriterien seien laut BDEW jedoch so streng, dass sich Investitionen in viele Projekte nicht mehr rechnen – vor allem bei Wasserstoff aus Erdgas mit CO2-Abscheidung (blauer Wasserstoff).
Massive Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit befürchtet
„Statt Investitionen zu erleichtern, schaffen die geplanten EU-Vorgaben unnötige Hürden“, lässt sich Kerstin Andreae in einem Statement des Verbandes zitieren. Aus Sicht der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung sind die geplanten Regeln für den Strombedarf der Produktion praxisfern. Andreae warnt: „Selbst die erneuerbare Wasserstofferzeugung nach RFNBO-Kriterien könnte dadurch ausgebremst oder ganz gestoppt werden.“ RFNBO steht für „Renewable Fuels of Non-Biological Origin“, also erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs, zu denen auch grüner Wasserstoff zählt.
Besonders problematisch sei die geplante Neubewertung der Methanemissionen, die bei der Förderung und dem Transport von Erdgas anfallen. Die EU will dafür neue, deutlich höhere Standardwerte ansetzen. Laut BDEW würde das die Wirtschaftlichkeit gasbasierter Wasserstoffprojekte massiv beeinträchtigen – etwa durch höhere Anrechnung von Emissionen bei der Klimabilanz.
Der Verband fordert daher „pragmatische, investitionsfreundliche und international anschlussfähige“ Regelungen. Dazu zählen auch nachvollziehbare Nachweismöglichkeiten für einzelne Projekte sowie transparente Standards für Vorkettenemissionen. Zudem müssten Importeure künftig weiter Zugang zum EU-Markt haben. Zu enge Kriterien würden sonst wichtige Partnerländer ausschließen, so der Verband. Nur mit einem ausreichenden Wasserstoffangebot lasse sich die Industrie umstellen und die Energieversorgung auf Wasserstoff-Kraftwerke ausrichten.
Kohlenstoffarm oder klimaneutral?
Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird etwa aus der Dampfreformierung von Erdgas hergestellt, bei der CO2 abgeschieden und gespeichert wird (Carbon Capture and Storage. CCS). Auch Wasserstoff aus Netzstrom mit begrenztem erneuerbarem Anteil kann darunterfallen – sofern die Emissionen im Vergleich zur fossilen Referenz stark genug sinken.
Klimaneutraler Wasserstoff (grüner Wasserstoff) entsteht durch Elektrolyse mit 100 Prozent erneuerbarem Strom und erfüllt strengere Anforderungen, etwa zu Herkunft, Zeitnähe und Standort des Strombezugs (RFNBO-Kriterien).
Die EU unterscheidet scharf zwischen beiden. Förderungen und Anrechnungen auf Klimaziele hängen davon ab, in welche Kategorie ein Projekt fällt.
Um den Wasserstoffhochlauf strategisch abzusichern, hat der BDEW Ende März zusätzlich die Gründung einer europäischen Allianz für Wasserstoff gefordert (wir berichteten). Deutschland solle diese mit anderen EU-Mitgliedstaaten initiieren. Ziel ist eine stärkere Zusammenarbeit beim Infrastrukturausbau, bei Fördermechanismen und beim Import von Wasserstoff.

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Montag, 12.05.2025, 12:06 Uhr
Montag, 12.05.2025, 12:06 Uhr
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