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Enerige & Management > Klimaschutzverträge - Kritik an Ausschluss von synthetischem Methan
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
KLIMASCHUTZVERTRÄGE:
Kritik an Ausschluss von synthetischem Methan
Die Zukunft der Klimaschutzverträge wackelt. Verbände kritisieren geplante Änderungen nach dem Ampel-Aus. So sollen Förderbescheide laut BMWK künftig unter Haushaltsvorbehalt stehen.
 
Klimaschutzverträge sollen Unternehmen finanziell absichern, um deren höhere Kosten für eine nachhaltige Produktion auszugleichen. Das Klimaschutzministerium (BMWK) hatte am 29. Juli vergangenen Jahres das vorbereitende Verfahren für die zweite Ausschreibungsrunde gestartet. Allerdings stand die Durchführung der zweiten Gebotsrunde aufgrund des Aus der Ampelregierung unter Haushaltsvorbehalt und bedurfte einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Vom 6. Dezember bis zum 17. Januar führte das BMWK ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Förderrichtlinie durch (wir berichteten). 

Anlässlich der Verbändeanhörung zur Änderung der Förderrichtlinie sieht Dr. Timm Kehler, Vorstand von „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ (ehemals „Zukunft Gas“), die technologieoffene und wirksame Transformation der Industrie in Gefahr. Insbesondere der Ausschluss von synthetischem Methan (e-NG) sowie die Möglichkeit, Förderbescheide bei fehlenden Haushaltsmitteln zu widerrufen, seien nach Ansicht des Verbandes „inakzeptabel“.

Kehler kritisierte, dass der Ausschluss von e-NG europäischen Regularien widerspreche. Die EU anerkennt e-NG als klimaneutrales Gas mit einem Emissionsfaktor von null. Dass e-NG in den deutschen Klimaschutzverträgen wie fossiles Erdgas behandelt werde, stelle einen Rückschritt dar. Besonders unverständlich sei, dass die direkte Nutzung von e-NG nicht förderfähig sei. Dagegen würde Wasserstoff, der aus e-NG gewonnen wird, sehr wohl gefördert.

Vertrauen der Unternehmen auf dem Spiel

Die Möglichkeit, Förderbescheide bei fehlenden Haushaltsmitteln zu widerrufen, gefährdet laut Kehler das Vertrauen der Unternehmen und die Investitionen in klimaneutrale Technologien. „Verlässliche Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um die industrielle Transformation zu sichern“, betonte er.

Die „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ fordert daher eine Anpassung der deutschen Richtlinie, die e-NG in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben berücksichtigt und die Widerrufsmöglichkeit von Förderbescheiden aufhebt. Nur so ließen sich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sichern und die Dekarbonisierung vorantreiben.

Johann Overath, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Glasindustrie (BV Glas), hob die Bedeutung der Klimaschutzverträge hervor: „Für die Glasindustrie, die im internationalen Wettbewerb steht, sind diese Verträge unverzichtbar, um die Kosten der Umstellung auf klimafreundliche Technologien zu decken.“ Die Industrie fordere daher klare, verlässliche Zusagen, um notwendige Investitionen in klimaneutrale Verfahren nicht zu gefährden.
 

Davina Spohn
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