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Quelle: Shutterstock / Toria
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Kritik am geplanten MaBiS-Hub
Der Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation Edna warnt vor Risiken für die Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Neuordnung von Bilanzkreisabrechnungen.
 
Mit der geplanten Einführung eines „MaBiS-Hub“ will die Bundesnetzagentur die Prozesse der Bilanzkreisabrechnung neu ordnen und effizienter machen. Das Festlegungsverfahren für die „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBis)“ läuft seit Herbst 2024.

Der MaBiS-Hub soll einheitlich von den ÜNB als Betreiber aufgebaut und verwaltet werden. Der MaBiS Hub soll künftig zentrale Aufgaben bei der Messwertverarbeitung sowie bei der Aggregation der Zeitreihen übernehmen. Dazu gehört auch ein einheitliches System an Datenformaten und IT-Standards.

Der Edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation sieht nun allerdings in den Ergebnissen des laufenden Verfahrens erhebliche Nachteile für die Verteilnetzbetreiber (VNB). Bereits heute seien diese beim sogenannten Deltazeitreihenübertrag (DZÜ) häufig benachteiligt, wenn es um das Clearing bilanzieller Abweichungen geht.

Werde eine fehlerhafte Übertragung nicht ausdrücklich zurückgewiesen, bleibe das Risiko bislang am Verteilnetzbetreiber hängen – selbst dann, wenn er die Abweichung nicht verursacht habe. „Ohne eine klare Regelung nach dem Verursacherprinzip besteht künftig kein Interesse mehr an einem signifikanten Clearing, die Risiken trägt automatisch der VNB“, so Edna-Vorstand Oliver Kunz in einer Stellungnahme.

Edna kritisiert Rollenverteilung

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik an der geplanten Zentralisierung an. Bislang führen die Verteilnetzbetreiber die Aggregation ihrer Zeitreihen dezentral durch und behalten damit die Hoheit über die Datenflüsse in ihren Netzen. Mit dem MaBiS-Hub soll diese Kompetenz an die Übertragungsnetzbetreiber übergehen, die den Hub gemeinsam betreiben sollen.

Künftig liefern die VNB die erforderlichen Messdaten lediglich zu, während die Aggregation und Abrechnung zentral erfolgt. Für die Verteilnetzbetreiber bedeutet dies nicht nur einen Verlust an Datenhoheit, sondern auch an Systemverantwortung. Zudem befürchtet Edna, dass die Transparenz sinkt: Die Zusammensetzung der vom Hub gebildeten Summenzeitreihen könnten die Netzbetreiber nicht mehr nachvollziehen.

Edna kritisiert zudem die Rollenverteilung. Der Verband fordert, dass Kostenrisiken für Bilanzabweichungen und Clearing klar nach dem Verursacherprinzip zugeordnet werden. Andernfalls drohe eine systematische Benachteiligung der Verteilnetzbetreiber. Sie müssten Daten liefern, ohne den Entstehungsprozess der zentral berechneten Zeitreihen vollständig kontrollieren zu können – und blieben dennoch im Zweifel auf den Folgekosten sitzen.

Die Bundesnetzagentur verweist dagegen auf die Vorteile einer zentralen Architektur. Ein wesentliches Ziel ist laut Behörde, die Marktkommunikation zu vereinfachen und Fehlerquellen zu reduzieren.

Das Festlegungsverfahren mit mehreren Konsultationen läuft aktuell. Nach Abschluss der ersten Festlegung zur Messwertverarbeitung – voraussichtlich 2026 – soll der MaBiS-Hub in der zweiten Hälfte 2028 in den offiziellen Betrieb gehen.
 
 

Stefan Sagmeister
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