ÖSTERREICH:
Kraftwerksbau bei Salzburg stockt erstmal
Die Arbeiten am Kraftwerk Stegenwald in der Region Salzburg sind teilweise eingestellt worden. Grund sind juristische Auseinandersetzungen. Die Politik reagiert kontrovers.
Baustart war im Juni 2023, Verbund und Salzburg AG investieren stolze 100 Millionen Euro: Das 14,3-MW-Wasserkraftwerk Stegenwald
an der Salzach soll nach der geplanten Fertigstellung Mitte 2025 mit zwei Kaplanturbinen 72,8 Millionen kWh im Jahr erzeugen
und 20.000 Menschen mit grünem Strom versorgen. Doch das könnte sich verzögern – und es wird vermutlich teurer.
Die Arbeiten sind jetzt teilweise gestoppt worden. Nach einem Einspruch der Landesumweltanwaltschaft hatte der Verwaltungsgerichtshof die naturschutzrechtliche Bewilligung aufgehoben, offenbar weil Verfahrensvorschriften verletzt worden sein könnten. Wie es in einer Mitteilung des Verbund heißt, seien für die Entscheidung formelle Gründe angegeben worden, nicht inhaltliche Versäumnisse der Projektpartner.
In den vergangenen Tagen habe man auch genau geprüft, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Kraftwerksbaustelle hat. Dabei wurde nach Angaben des Energieversorgers beschlossen, die Arbeiten an der Salzach und an den dazugehörigen Zubringerbächen einzustellen. Dazu gehörten sämtliche flussbaulichen Maßnahmen in der Salzach und alle zum Projekt gehörenden Baustellen der Wildbachverbauungen am Eckhartgraben und Schmergraben. Von dem teilweisen Baustopp seien auch die naturschutzrechtlichen Arbeiten wie die Herstellung von Schotterinseln, Teile der technischen Fischwanderhilfen sowie Rekultivierungs- und ökologische Strukturierungsmaßnahmen betroffen.
Arbeiten in der Anlage gehen weiter
Die wasserbaulichen und anlagentechnischen Arbeiten am künftigen Krafthaus und der Wehranlage würden, so der Verbund, wie geplant weiterlaufen, da sich diese außerhalb des Salzachbettes befinden und damit von der Aufhebung der naturschutzrechtlichen Bewilligung nicht betroffen seien. Zurzeit werde die Anlage mit den ersten maschinellen Komponenten ausgestattet und es fänden Arbeiten für die Sohlrampe unmittelbar oberhalb des Kraftwerks statt.
Verbund und Salzburg AG erklärten weiter, sie arbeiteten daran, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung mit gültigem Bescheid zu erhalten. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht Salzburg als nächste Instanz gefragt. „Die Projektbetreiber hoffen im Sinne der Energiewende und des Naturschutzes auf eine rasche Entscheidung, damit die Baustelle wieder geordnet abgewickelt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung. Am Zeitplan, das Kraftwerk Mitte 2025 ans Netz zu bringen, wollen die Projektpartner festgehalten. Die jetzt entstehenden Mehrkosten würden von der Dauer des teilweisen Baustopps abhängen und könnten aus heutiger Sicht noch nicht exakt abgeschätzt werden. Man gehe davon aus, dass sie im niedrigen Millionen Euro-Bereich liegen.
Unterschiedliche Sichten bei den Parteien
Die Politik reagierte höchst unterschiedlich auf die Gerichtsentscheidung. Kein Verständnis für die „erwirkten Verzögerungen bei einem Projekt von so wesentlicher Bedeutung“, äußerte ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer. Ähnlich sieht es Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreter Marlene Svazek von der FPÖ. Sie sprach von ideologische motivierten Handlungen der Landesumweltanwaltschaft, die nicht nur regelmäßig schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen hätten und in diesem Falle eine „Bedrohung für die Energieversorgung der Salzburger Bevölkerung“ darstellten.
„Wir können das Klima nur schützen, wenn wir die Natur erhalten“, sagte dagegen Grünen-Klubobfrau Martina Berthold. Wer versuche, Klima- und Naturschutz gegeneinander auszuspielen, verstehe offensichtlich nicht, worum es geht. Zudem verteidigte sie die Landesumweltanwaltschaft. Sie sei gesetzlich verpflichtet, darauf zu achten, dass die Verfahren sauber ablaufen.
Die Arbeiten sind jetzt teilweise gestoppt worden. Nach einem Einspruch der Landesumweltanwaltschaft hatte der Verwaltungsgerichtshof die naturschutzrechtliche Bewilligung aufgehoben, offenbar weil Verfahrensvorschriften verletzt worden sein könnten. Wie es in einer Mitteilung des Verbund heißt, seien für die Entscheidung formelle Gründe angegeben worden, nicht inhaltliche Versäumnisse der Projektpartner.
In den vergangenen Tagen habe man auch genau geprüft, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Kraftwerksbaustelle hat. Dabei wurde nach Angaben des Energieversorgers beschlossen, die Arbeiten an der Salzach und an den dazugehörigen Zubringerbächen einzustellen. Dazu gehörten sämtliche flussbaulichen Maßnahmen in der Salzach und alle zum Projekt gehörenden Baustellen der Wildbachverbauungen am Eckhartgraben und Schmergraben. Von dem teilweisen Baustopp seien auch die naturschutzrechtlichen Arbeiten wie die Herstellung von Schotterinseln, Teile der technischen Fischwanderhilfen sowie Rekultivierungs- und ökologische Strukturierungsmaßnahmen betroffen.
Arbeiten in der Anlage gehen weiter
Die wasserbaulichen und anlagentechnischen Arbeiten am künftigen Krafthaus und der Wehranlage würden, so der Verbund, wie geplant weiterlaufen, da sich diese außerhalb des Salzachbettes befinden und damit von der Aufhebung der naturschutzrechtlichen Bewilligung nicht betroffen seien. Zurzeit werde die Anlage mit den ersten maschinellen Komponenten ausgestattet und es fänden Arbeiten für die Sohlrampe unmittelbar oberhalb des Kraftwerks statt.
Verbund und Salzburg AG erklärten weiter, sie arbeiteten daran, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung mit gültigem Bescheid zu erhalten. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht Salzburg als nächste Instanz gefragt. „Die Projektbetreiber hoffen im Sinne der Energiewende und des Naturschutzes auf eine rasche Entscheidung, damit die Baustelle wieder geordnet abgewickelt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung. Am Zeitplan, das Kraftwerk Mitte 2025 ans Netz zu bringen, wollen die Projektpartner festgehalten. Die jetzt entstehenden Mehrkosten würden von der Dauer des teilweisen Baustopps abhängen und könnten aus heutiger Sicht noch nicht exakt abgeschätzt werden. Man gehe davon aus, dass sie im niedrigen Millionen Euro-Bereich liegen.
Unterschiedliche Sichten bei den Parteien
Die Politik reagierte höchst unterschiedlich auf die Gerichtsentscheidung. Kein Verständnis für die „erwirkten Verzögerungen bei einem Projekt von so wesentlicher Bedeutung“, äußerte ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer. Ähnlich sieht es Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreter Marlene Svazek von der FPÖ. Sie sprach von ideologische motivierten Handlungen der Landesumweltanwaltschaft, die nicht nur regelmäßig schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen hätten und in diesem Falle eine „Bedrohung für die Energieversorgung der Salzburger Bevölkerung“ darstellten.
„Wir können das Klima nur schützen, wenn wir die Natur erhalten“, sagte dagegen Grünen-Klubobfrau Martina Berthold. Wer versuche, Klima- und Naturschutz gegeneinander auszuspielen, verstehe offensichtlich nicht, worum es geht. Zudem verteidigte sie die Landesumweltanwaltschaft. Sie sei gesetzlich verpflichtet, darauf zu achten, dass die Verfahren sauber ablaufen.
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Freitag, 06.09.2024, 14:14 Uhr
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