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Enerige & Management > Stadtwerke - Konzernkredit der Stadt Hannover für Enercity
Quelle: Enercity
STADTWERKE:
Konzernkredit der Stadt Hannover für Enercity
Die Landeshauptstadt Hannover gewährt der Enercity AG ein Gesellschafterdarlehen über 700 Millionen Euro zur Finanzierung zentraler Investitionen in die Energiewende.
 
Die Landeshauptstadt Hannover stellt der Enercity AG ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 Millionen Euro bereit. Eine erste Tranche über 350 Millionen Euro soll noch 2025 ausgezahlt werden, die zweite Hälfte folgt 2026. Mit dem Kapital sollen Investitionen in erneuerbare Energien, Netze, Speicher und die Wärmewende finanziert werden. Grundlage des Darlehens ist ein Konzernkredit, den die Stadt aufnimmt und zu marktgerechten Konditionen an ihr Energieunternehmen weiterreicht. Der Rat der Stadt beschloss am 30. Oktober die Kreditaufnahme und die Darlehensvergabe.

Enercity-Vorstandsvorsitzende Aurelie Alemany erklärte, der Konzern plane milliardenschwere Investitionen in die Energie- und Wärmewende. Bis 2035 seien rund 1,5 Milliarden Euro für die Wärmewende und etwa 2 Milliarden Euro für den Ausbau des Stromnetzes vorgesehen. Die Kooperation mit der Stadt ermögliche eine nachhaltige Finanzierung der Energiewende und sichere auch künftig bezahlbare Energie.

Oberbürgermeister Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Leben der Menschen in Hannover langfristig zu verbessern, seien hohe Investitionen notwendig.

Verfahren gilt als bilanz- und haushaltsneutral

Finanzdezernent Axel von der Ohe verwies auf die Vorteile der neuen Finanzierungsform für beide Seiten. Der Konzernkredit ermögliche Enercity eine breitere Kapitalbasis und bringe der Stadt Zinseinnahmen in Millionenhöhe. Das Instrument schaffe zudem neue Spielräume für kommunale Finanzierungen.

Auch Enercity-Finanzvorstand Marc Hansmann hob die strategische Bedeutung der Maßnahme hervor. Ein gestärktes Eigenkapital sei Voraussetzung für günstige Fremdfinanzierungen und langfristige Stabilität. Die Investitionen trügen nicht nur zur Klimaneutralität bei, sondern stärkten auch Beschäftigung und Wertschöpfung in der Region.

Das Modell basiert auf einer seit Januar 2025 gültigen Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§121a NKomVG). Danach können Kommunen sogenannte Konzernkredite aufnehmen, um Investitionen verbundener Unternehmen zu ermöglichen. Die Kommune wird dabei selbst Kreditnehmerin, leitet die Mittel aber weiter und übernimmt Haftung und Risiko für einen Dritten.

Haushaltsneutrales Verfahren

Das Verfahren gilt als bilanz- und haushaltsneutral, da die Kredite zu marktgerechten Bedingungen weitergereicht werden. Daher können Kommunen Zinsüberschüsse erzielen und zugleich kommunale Unternehmen zu günstigeren Konditionen finanzieren. 

Die Landeshauptstadt Hannover nutzt das neue Finanzierungsinstrument erstmals und will damit ein Signal für eine engere kommunale Unterstützung der Energiewende. Das Darlehen gilt als Pilotprojekt, das auch anderen Kommunen in Niedersachsen als Modell dienen könnte. Voraussetzung für das gesamte Verfahren bleibt die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht im Innenministerium.
 

Fritz Wilhelm
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