
Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Kompromiss bei Anreizregulierung
Künftig soll das Instrument des Kapitalkostenabgleichs sicherstellen, dass die Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen keine Probleme mehr mit dem Zeitverzug haben.
Den Budgetansatz, mit denen die Verteilnetzbetreiber ihre Investitionen in betriebsnotwendige Anlagegüter finanzieren, soll
es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll der sogenannte Kapitalkostenabgleich zum zentralen Baustein der Anreizregulierung
werden. Wie ein Referentenentwurf für die Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vorsieht, sollen der sogenannte
Sockeleffekt, der...
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Mittwoch, 09.03.2016, 17:48 Uhr
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