• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Europaeische Union - Kommt Werbeverbot für fossile Brennstoffe?
Bild: Shutterstock/jorisvo
EUROPAEISCHE UNION:
Kommt Werbeverbot für fossile Brennstoffe?
Die EU-Kommission hat eine Europäische Bürgerinitiative (ECI) registriert, die ein Werbeverbot für fossile Brennstoffe durchsetzen will.
 
Ziel der Antragsteller sei es, jede Werbung für fossile Brennstoffe und für Fahrzeuge, die solche Brennstoffe verwenden, europaweit zu verbieten, teilte die Kommission am 16. Juni in Brüssel mit. Verboten werden sollten auch Werbung und Sponsoring für alle Firmen, die Kohle, Öl oder Erdgas fördern, verarbeiten, verteilen oder verkaufen.

Das Verbot soll sowohl die analoge Werbung erfassen als auch die Werbung im Internet. Die Organisatoren der Bürgerinitiative wollen auch das Sponsern von Sportvereinen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder öffentlichen Veranstaltungen verbieten. Die EU-Kommission soll einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Nach Ansicht der Kommission ist die ECI zulässig. Sie wurde deswegen offiziell registriert. Damit sei aber noch keine Aussage über die Substanz der angestrebten Gesetzgebung getroffen, teilte die Kommission mit.

Die Organisatoren der ECI haben jetzt ein Jahr Zeit, um in sieben EU-Mitgliedstaaten zusammen 1 Mio. Unterschriften zu sammeln. In diesem Fall wäre die Kommission verpflichtet, das Werbeverbot zu prüfen. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass es in der Zuständigkeit der EU liegt, könnte sie einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der von Ministerrat und Parlament gebilligt werden müsste. Sie wäre dazu aber nicht verpflichtet. In jedem Fall müsste sie ihre Entscheidung aber öffentlich begründen.
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 16.06.2021, 15:06 Uhr

Mehr zum Thema