WETTBEWERB:
Kommentar: Verrechtlichung der schlechten Praxis
Bei „Verrechtlichung“ gibt das Schreibprogramm „Word“ rote Signale, ebenso wie bei „Verbändevereinbarung“. Beide Wörter entsprechen nicht dem deutschen Sprachgebrauch, es sind Wortschöpfungen, mit denen am ehesten Juristen umgehen können. Und sie müssen es auch. Die freiwilligen Verbändevereinbarungen VV Strom I bis II plus, die VV Gas I bis II haben keinerlei Rechtscharakter.
Darauf verwiesen Rechtsanwälte. Deshalb gibt es zivilrechtliche Klagen wegen der Verhinderung von Wettbewerb. Deshalb wird
das Kartellamt beschäftigt. Deshalb haben neue Spieler im Markt allergrößte Probleme. Deshalb hat selbst eine mächtige EnBW
mit ihrer Marke „Yello“ Millionenverluste. Deshalb kommen mahnende Briefe aus Brüssel nach Berlin. Deshalb gibt es Hunderte
von...
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Freitag, 07.06.2002, 10:51 Uhr
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