• Versorgungsausfälle bis zu 48 Milliarden kWh kompensierbar
  • Entega-Vorstand verlässt das Unternehmen
  • Von der Leyen will 30 Milliarden für grüne EU-Industrie
  • Netzanschluss bleibt Engpass der Energiewende
  • Vergleich zu Offshore-Windpark Gennaker beendet Rechtsstreit
  • Repowering in Löberitz beginnt
  • Kraftstoffgesetz sorgt für geteiltes Echo
  • PNE-Prognose für 2026 höher als Analystenschätzungen
  • Stadtwerke-Mitarbeiter entdeckt gestohlenen Kirchenschatz
  • Massive Kritik am Kraftstoffpaket
WETTBEWERB:
Kommentar: Verrechtlichung der schlechten Praxis
Bei „Verrechtlichung“ gibt das Schreibprogramm „Word“ rote Signale, ebenso wie bei „Verbändevereinbarung“. Beide Wörter entsprechen nicht dem deutschen Sprachgebrauch, es sind Wortschöpfungen, mit denen am ehesten Juristen umgehen können. Und sie müssen es auch. Die freiwilligen Verbändevereinbarungen VV Strom I bis II plus, die VV Gas I bis II haben keinerlei Rechtscharakter.
 
Darauf verwiesen Rechtsanwälte. Deshalb gibt es zivilrechtliche Klagen wegen der Verhinderung von Wettbewerb. Deshalb wird das Kartellamt beschäftigt. Deshalb haben neue Spieler im Markt allergrößte Probleme. Deshalb hat selbst eine mächtige EnBW mit ihrer Marke „Yello“ Millionenverluste. Deshalb kommen mahnende Briefe aus Brüssel nach Berlin. Deshalb gibt es Hunderte von...

 
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Freitag, 07.06.2002, 10:51 Uhr