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Enerige & Management > Politik - Koalition will Förderung für Heizungstausch deckeln 
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Koalition will Förderung für Heizungstausch deckeln 
Die maximale Förderung für den Heizungsaustausch soll bei einem Einfamilienhaus bei 21.000 Euro liegen. 
 
Das geht aus den finalen Änderungen der Regierungsfraktionen zu dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Laut Entschließungsantrag für das Gesetz, das am 7. Juli abschließend im Bundestag beraten werden soll, werden die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus festgelegt. Die Koalition hatte sich darauf verständigt, dass es für den Einbau einer klimafreundlicheren Heizung es eine maximale staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten geben soll. 

Die staatliche Grundförderung liegt bei 30 Prozent der Investitionskosten, 20 Prozent zusätzlich gibt es bei einem vorzeitigen Heizungstausch. Außerdem ist ein "Einkommensbonus" von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Insgesamt wird aber der Höchst-Fördersatz bei maximal 70 Prozent der Investitionskosten gedeckelt. 

Bei Mehrparteienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei 3.000 je Wohneinheit. Diese Regelung soll dem Entschließungsantrag zufolge auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften entsprechend angewendet werden. Bei Nichtwohngebäuden gelten ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl. 

Das auch als Heizungsgesetz bekannte Gesetz regelt, dass künftig klimafreundlichere Heizungen eingebaut werden sollen. Diese müssen mit einem Anteil an erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent operieren. Für Neubauten soll die Regelung ab 2024 gelten. Eigentümer von Bestandsgebäuden bekommen mehr Zeit für den Einbau von umweltfreundlicheren Anlagen, zu denen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen gehören. Hier gilt das Jahr, ab dem die Kommunale Wärmeplanung vorhanden ist. Diese muss spätestens Mitte 2028 vorliegen. Ansonsten ist vor allem der Einbau von Wärmepumpen oder Pelletheizungen vorgesehen.
 

DJ
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Mittwoch, 05.07.2023, 16:47 Uhr

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