• Frankreichs Rechte treiben deutschen Strompreis nach oben
  • Bund und Länder bürgen für Konverterbau
  • Entflechtungsdiskussion für Fernwärme bremst Wärmewende
  • Bayern will früher ans Netz
  • Werl bekommt neuen Geschäftsführer
  • Deutsche PPA-Preise bleiben im Juni konstant
  • Stadtwerke Bonn schütten trotz Konzern-Minus aus
  • Urban Keussen verlässt EWE
  • Lichtblick blickt zufrieden auf das Geschäftsjahr 2023/24
  • Österreich: GCA zuversichtlich bezüglich Pipeline-Ausbau
Enerige & Management > Emissionshandel - Klimazoll soll ab 2026 eingeführt werden
Quelle: Fotolia / thingamajiggs
EMISSIONSHANDEL:
Klimazoll soll ab 2026 eingeführt werden
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates haben sich grundsätzlich über die Einführung einer Abgabe auf den CO2-Gehalt von Importwaren verständigt.
 
Importeure von Stahl, Zement, Aluminium, Strom und Wasserstoff müssen ab 2026 eine Kohlenstoffausgleichsabgabe (CBAM) bezahlen, die sich nach der Höhe des bei ihrer Produktion freigesetzten CO2 richtet. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Konkurrenten gesichert werden, die keinen Preis für den Ausstoß von CO2 bezahlen müssen. Das Parlament konnte durchsetzen, dass auch indirekte Emissionen (zum Beispiel aus der Stromproduktion) sowie einzelne Produkte erfasst werden, die den oben genannten vor- und nachgelagert sind. 
Der Vorsitzende des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes, Pascal Canfin, sprach von einem historischen Ergebnis. Erstmals werde weltweit eine solche Abgabe zum Schutz des Klimas eingeführt. Die vom CBAM erfassten Sektoren erzeugen nach seinen Angaben mehr als die Hälfte der industriellen Emissionen in der EU. Der Klimazoll stelle sicher, dass die Klimapolitik der EU nicht durch die Verlagerung energieintensiver Branchen in Drittstaaten unterminiert werde.

Erhebung der Abgabe ab 2030

Die Einführung des europäischen Klimazolls soll Ende nächsten Jahres mit der Erfassung der notwendigen Daten beginnen. Die Kommission soll auf dieser Grundlage 2026 einen Vorschlag zur Ausweitung des CBAM auf andere Produkte vorlegen. Ziel sei es, die Abgabe ab 2030 auf alle Importe zu erheben, die vom europäischen Emissionshandel (ETS) erfasst werden.

Die Höhe der Abgabe wird aufgrund der erhobenen Daten festgesetzt. Die Importeure müssen dann eine entsprechende Menge CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich an der CO2-Notierung im europäischen ETS orientiert. Die Einnahmen aus dem CBAM erhalten die Mitgliedsstaaten, die gehalten sind, davon Maßnahmen im Rahmen des internationalen Klimaschutzes zu finanzieren.

Ausgenommen vom CBAM seien nur Importe aus Ländern, die einen vergleichbaren Preis auf den CO2-Ausstoß erheben, sagte der Berichterstatter des Parlamentes, Mohammed Chaim. Dies sei eine „starke Botschaft an den Rest der Welt“. Die Befürworter des CBAM hoffen, dass „der Rest der Welt“ durch das Vorgehen der EU einen Anreiz erhält, ebenfalls eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes einzuführen.

Das jetzt erzielte Ergebnis stehe unter dem Vorbehalt einer Verständigung über die Reform des Emissionshandels (ETS), sagte Canfin. Darüber und über die Einführung eines separaten Emissionshandels für den Verkehr und Gebäude (ETS2) wird am ab dem 17. Dezember verhandelt. Eine Lösung müsse dann vor allem für die Behandlung von Exporten der europäischen Industrie und darüber gefunden werden, wie die Vergabe kostenloser Emissionsrechte beendet werde.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 13.12.2022, 13:39 Uhr

Mehr zum Thema