
Quelle: Pixabay / NakNakNak / E&M
INSIDE EU ENERGIE:
Klimazoll auf Strom
Unser Brüsseler Korrespondent Tom Weingärtner kommentiert in seiner E&M-Kolumne „Inside EU Energie“ energiepolitische Themen aus dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Verbänden.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben die Kurskorrektur, die die Kommission Ende Januar vorgeschlagen hat, abgesegnet.
Auf ihrem Gipfel am 21. März haben sie sich zwar darauf verständigt, an den bisherigen Klimazielen festzuhalten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie steht aber in Zukunft an erster Stelle. Es gehe nicht nur um den Klimaschutz, Wohlstand und Arbeitsplätze, heißt
es in den Schlussfolgerungen des Gipfels: „Die Notwendigkeit, in unsere Verteidigung zu investieren, und unsere Wettbewerbsfähigkeit
sind eng miteinander verknüpft.“
Die EU-Kommission setzt dabei auf eine Doppelstrategie, von der vor allem energieintensive Branchen und klimafreundliche Technologien profitieren sollen: Subventionen und Schutz vor der Konkurrenz aus Drittstaaten. In dieser Woche gab sie weitere 5 Milliarden Euro frei, mit denen die Bundesregierung sogenannte Klimaschutzverträge bezuschussen darf.
Außerdem wurden die Importvorschriften für Stahl verschärft, um die Stahlindustrie vom Druck der weltweiten Überkapazitäten zu entlasten und um „Investitionen in die grüne Stahlproduktion“ zu fördern. Zwar wurde der Zoll für Stahlimporte vorerst nicht erhöht, aber in Zukunft wird es praktisch keine zollfreien Importe mehr geben.
Zusätzlich wird zum Schutz von „grünem Stahl made in Europe“ ein Klimazoll erhoben. In Brüssel hat man inzwischen eingesehen, dass eine vollständige Erfassung aller Importe der Branche mehr schaden als nützen würde. Um einen bürokratischen Albtraum abzuwenden, sollen nur noch Unternehmen den Klimazoll bezahlen, die mehr als 50 Tonnen CO2 pro Jahr importieren. Damit würden 90 Prozent der Importeure nicht mehr vom Klimazoll erfasst, behauptet die Kommission, aber immer noch 99 Prozent der importierten Emissionen.
Strom übertritt die EU-Grenze mehrmals hin und her
Trotzdem erweist sich der Klimazoll, im EU-Sprech „CBAM“ (Carbon Border Adjustment Mechanism, „sih-bämm“ ausgesprochen) genannt, als ein Instrument, dessen Komplexität selbst den Profis der Kommission Grenzen aufzeigt, zum Beispiel in der Elektrizitätswirtschaft.
Nicht erfasst von der oben genannten Vereinfachung ist der Stromimport aus Drittstaaten. Das hat die Elektrizitätslobby auf den Plan gerufen. Der Dachverband der Branche, Eurelectric, hat davor gewarnt, dass die jetzt geltenden Regeln dazu führen könnten, dass Stromimporteure den Klimazoll doppelt oder dreifach entrichten müssten. Das liegt nach Ansicht des Verbandes daran, dass der Ursprung von Elektronen nicht im Einzelnen nachverfolgt werden kann. In der Praxis werde Strom unterschiedlicher technologischer Herkunft gepoolt und über das Stromnetz an den Verbraucher geliefert, schreibt Eurelectric an die Kommission.
Tatsächlich wechsele Strom in anonymen Transaktionen oft mehrmals den Besitzer, auch über Grenzen hinweg. Dabei sei es unmöglich, die Herkunft von importiertem Strom genau zu identifizieren. Die allermeisten Importeure verfügten auch nicht über Nachweise darüber, welche Abgaben sie bereits geleistet hätten oder ob ihr Strom emissionsfrei erzeugt wurde.
Doppelt kassieren, Grünstrom blockieren
Selbst Strom aus Großbritannien, das über praktisch den gleichen Emissionshandel verfügt wie die EU, würde demnach durch den Klimazoll der EU belastet, weil der Importeur nicht nachweisen könne, dass er bereits den britischen CO2-Preis bezahlt hat. Ein Beitrag zur Senkung der Strompreise wäre das nicht. Solange der Emissionshandel in den Nachbarländern der EU nicht mit dem ETS verbunden sei, müsse Brüssel auf die Nachweise für Stromimporte aus diesen Ländern verzichten, fordert Eurelectric.
Der von der Kommission angebotene Rückgriff auf die durchschnittlichen Emissionen der letzten fünf Jahre werde der raschen Entwicklung des Energiemixes nicht gerecht. Damit würde nicht nur der Import von Strom blockiert, der zur Deckung der Nachfrage in der EU benötigt werde. Im Ergebnis werde besonders grüner Strom aus Drittstaaten benachteiligt, wenn der Anteil des Grünstroms höher sei als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
Studien zeigten, dass Strom aus Großbritannien von den CBAM-Regeln 2026 mit 463 Gramm CO2/kWh veranschlagt werde, tatsächlich aber mit weniger als 300 Gramm CO2/kWh erzeugt werde. Sinn mache der Klimazoll deswegen nur, wenn er auf der Grundlage aktueller und präziserer Daten kalkuliert werde. Die allerdings sind bislang nicht verfügbar.
Die EU-Kommission setzt dabei auf eine Doppelstrategie, von der vor allem energieintensive Branchen und klimafreundliche Technologien profitieren sollen: Subventionen und Schutz vor der Konkurrenz aus Drittstaaten. In dieser Woche gab sie weitere 5 Milliarden Euro frei, mit denen die Bundesregierung sogenannte Klimaschutzverträge bezuschussen darf.
Außerdem wurden die Importvorschriften für Stahl verschärft, um die Stahlindustrie vom Druck der weltweiten Überkapazitäten zu entlasten und um „Investitionen in die grüne Stahlproduktion“ zu fördern. Zwar wurde der Zoll für Stahlimporte vorerst nicht erhöht, aber in Zukunft wird es praktisch keine zollfreien Importe mehr geben.
Zusätzlich wird zum Schutz von „grünem Stahl made in Europe“ ein Klimazoll erhoben. In Brüssel hat man inzwischen eingesehen, dass eine vollständige Erfassung aller Importe der Branche mehr schaden als nützen würde. Um einen bürokratischen Albtraum abzuwenden, sollen nur noch Unternehmen den Klimazoll bezahlen, die mehr als 50 Tonnen CO2 pro Jahr importieren. Damit würden 90 Prozent der Importeure nicht mehr vom Klimazoll erfasst, behauptet die Kommission, aber immer noch 99 Prozent der importierten Emissionen.
Strom übertritt die EU-Grenze mehrmals hin und her
Trotzdem erweist sich der Klimazoll, im EU-Sprech „CBAM“ (Carbon Border Adjustment Mechanism, „sih-bämm“ ausgesprochen) genannt, als ein Instrument, dessen Komplexität selbst den Profis der Kommission Grenzen aufzeigt, zum Beispiel in der Elektrizitätswirtschaft.
Nicht erfasst von der oben genannten Vereinfachung ist der Stromimport aus Drittstaaten. Das hat die Elektrizitätslobby auf den Plan gerufen. Der Dachverband der Branche, Eurelectric, hat davor gewarnt, dass die jetzt geltenden Regeln dazu führen könnten, dass Stromimporteure den Klimazoll doppelt oder dreifach entrichten müssten. Das liegt nach Ansicht des Verbandes daran, dass der Ursprung von Elektronen nicht im Einzelnen nachverfolgt werden kann. In der Praxis werde Strom unterschiedlicher technologischer Herkunft gepoolt und über das Stromnetz an den Verbraucher geliefert, schreibt Eurelectric an die Kommission.
Tatsächlich wechsele Strom in anonymen Transaktionen oft mehrmals den Besitzer, auch über Grenzen hinweg. Dabei sei es unmöglich, die Herkunft von importiertem Strom genau zu identifizieren. Die allermeisten Importeure verfügten auch nicht über Nachweise darüber, welche Abgaben sie bereits geleistet hätten oder ob ihr Strom emissionsfrei erzeugt wurde.
Doppelt kassieren, Grünstrom blockieren
Selbst Strom aus Großbritannien, das über praktisch den gleichen Emissionshandel verfügt wie die EU, würde demnach durch den Klimazoll der EU belastet, weil der Importeur nicht nachweisen könne, dass er bereits den britischen CO2-Preis bezahlt hat. Ein Beitrag zur Senkung der Strompreise wäre das nicht. Solange der Emissionshandel in den Nachbarländern der EU nicht mit dem ETS verbunden sei, müsse Brüssel auf die Nachweise für Stromimporte aus diesen Ländern verzichten, fordert Eurelectric.
Der von der Kommission angebotene Rückgriff auf die durchschnittlichen Emissionen der letzten fünf Jahre werde der raschen Entwicklung des Energiemixes nicht gerecht. Damit würde nicht nur der Import von Strom blockiert, der zur Deckung der Nachfrage in der EU benötigt werde. Im Ergebnis werde besonders grüner Strom aus Drittstaaten benachteiligt, wenn der Anteil des Grünstroms höher sei als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
Studien zeigten, dass Strom aus Großbritannien von den CBAM-Regeln 2026 mit 463 Gramm CO2/kWh veranschlagt werde, tatsächlich aber mit weniger als 300 Gramm CO2/kWh erzeugt werde. Sinn mache der Klimazoll deswegen nur, wenn er auf der Grundlage aktueller und präziserer Daten kalkuliert werde. Die allerdings sind bislang nicht verfügbar.

Tom Weingärtner
Quelle: E&M
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Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 26.03.2025, 08:31 Uhr
Mittwoch, 26.03.2025, 08:31 Uhr
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