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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Klage gegen Windräder im Forstenrieder Park
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
WINDKRAFT ONSHORE:
Klage gegen Windräder im Forstenrieder Park
Trotz Genehmigung durch das Landratsamt München und breiter Bürgerbeteiligung wurde Klage gegen den geplanten Windpark Forstenrieder Park eingereicht.
 
Das Landratsamt München hat Anfang April den Bau von sechs Windenergieanlagen im Forstenrieder Park genehmigt. Die Anlagen sind ein gemeinsames Projekt der Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn. Errichtet werden sollen sie beiderseits der A95. Die Betreiberin, eine Gesellschaft aus den vier Kommunen und drei regionalen Energiegenossenschaften, plant die Inbetriebnahme ab Herbst 2025. Jährlich sollen die Windräder bilanziell rund 20.000 Zwei-Personen-Haushalte mit Strom versorgen. Die Anlagen sind auf kommunale und genossenschaftliche Beteiligung ausgelegt.

Neben der Stromversorgung werden die Menschen in der Region auch finanziell von den Windrädern profitieren: „Es sind Anlagen in Bürgerhand – einmal indirekt durch die Beteiligung der vier Gemeinden, einmal ganz direkt durch eine Bürgerbeteiligung“, sagt Katharina Habersbrunner, Co-Geschäftsführerin der Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH und Co. KG.

Kurz nach Einreichen des Gebots bei der Ausschreibung für die EEG-Vergütung Anfang Mai wurde nun eine Klage gegen das Projekt eingereicht, teilte die Gesellschaft Bürgerwindpark Forstenrieder Park am 22. Mai mit. Der Klagegrund wurde bislang nicht öffentlich benannt. Laut Projektgesellschaft sei der juristische Schritt durch den Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität (VLAB) erfolgt, der bereits gegen andere Windprojekte vorgegangen sei. 

Bürgerbeteiligung geplant

Ungeachtet der Klage werden die organisatorischen Vorbereitungen fortgesetzt, teilte die Projektgesellschaft weiter mit. Die finanzielle Beteiligung der Bevölkerung erfolgt gestaffelt: Zunächst sollen Mitglieder der drei beteiligten Genossenschaften, die in den angrenzenden Kommunen wohnen, Anteile zeichnen können. In einem zweiten Schritt können auch weitere Mitglieder der Genossenschaften beteiligt werden, sofern Anteile verfügbar sind.

Wenn in den kommenden Wochen das Ergebnis der EEG-Ausschreibung vorliegt, sollen auch die genauen Konditionen festgelegt werden. „Sind dann noch Anteile übrig, können sich auch die übrigen Mitglieder unserer Genossenschaften beteiligen“, erläutert Habersbrunner den Beteiligungsprozess.

Nach Angaben der Geschäftsführung haben bereits über 1.000 Personen ihr Interesse bekundet. Das Projekt zielt auf eine breite regionale Verankerung ab. Die beteiligten Genossenschaften − BENG eG, Bürger-Energie Unterhaching eG und Energiegenossenschaft Fünfseenland eG − verantworten die Organisation der Beteiligung.

Windstrom für Strom- und Wärmewende 
Die Projektgesellschaft verweist auch auf den Beitrag des Windparks zur regionalen Versorgungssicherheit. Der Strom soll nicht nur Haushalte versorgen, sondern auch für den weiteren Ausbau der kommunalen Wärmeinfrastruktur genutzt werden. In Pullach soll etwa die Geothermie weiter ausgebaut werden, wofür zusätzliche Strommengen benötigt werden.

Ob und wann die Klage Auswirkungen auf den Projektzeitplan hat, bleibt offen. „Wir haben bei der Planung das aus unser Sicht Bestmögliche hinsichtlich des Arten- und Umweltschutzes getan. Doch in einem demokratischen Miteinander müssen wir Klagen und Proteste gegen Energieprojekte für unsere Region akzeptieren“, sagt Habersbrunner. Die Projektgesellschaft will trotzdem die nächsten Schritte wie Beteiligungsangebote und Detailplanungen vorantreiben.
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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