
Bild: Fotolia.com, itestro
PHOTOVOLTAIK:
Kein Nachrückverfahren bei PV-Freiflächenausschreibung
Bei der fünften Photovoltaik-Freiflächenausschreibung wird es kein Nachrückverfahren geben, teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Internetseite mit.
Die erfolgreichen Bieter hatten bis zum 24. August Zeit, um Zweitsicherheiten für ihre Gebote zu hinterlegen. Mit dem Ablauf dieser Frist ist die fünfte Freiflächenausschreibung
für Photovoltaik abgeschlossen und die Unternehmen haben nun 18 Monate Zeit, um die Projekte umzusetzen. Um eine finanzielle
Förderung zu erhalten, müssen sie zudem einen Antrag auf Ausstellung einer...
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Freitag, 26.08.2016, 11:29 Uhr
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