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Kartellbehörden beanstanden Behinderungen durch EVU
Stromnetzbetreiber verstoßen gegen das Kartellgesetz, wenn sie beim Wechsel eines Endkunden zu einem anderen Stromversorger die Stromdurchleitung vom Abschluss eines Netznutzungsvertrages mit dem Endkunden abhängig machen.
 
Diese Auffassung vertritt die Arbeitsgruppe der Kartellbehörden des Bundes und der Länder, die Wettbewerbsbehinderungen im Netzbereich untersucht. Stromnetzbetreiber müssten alternativ zu Verträgen mit Endkunden auch zu Verträgen mit den neuen Lieferanten bereit sein, wie es in der Verbändevereinbarung Strom II (VV II) geregelt sei. Die Arbeitsgruppe beruft sich auf Fälle, in denen...

 
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Donnerstag, 01.02.2001, 13:43 Uhr