Kartellbehörde untersagt Gebühren beim Stromanbieterwechsel
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat in seiner Funktion als Landeskartellamt entschieden, dass künftig keine Gebühren beim Wechsel des Energieanbieters gefordert werden können.
Mit dem Urteil soll die Behinderung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt unterbunden und neuen Stromanbietern der Marktzugang
erleichtert werden, teilte das Ministerium mit. Einige Gebietsmonopolisten in Niedersachsen hatten in der Vergangenheit bei
einem Anbieterwechsel eine Sondergebühr von durchschnittlich 50 DM von ihren Kunden verlangt.
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Mittwoch, 11.04.2001, 12:17 Uhr
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