UNTERNEHMEN:
Kartellamt untersagt langfristige Gasverträge
Das Bundeskartellamt hat der Essener Eon Ruhrgas AG in einer förmlichen Untersagungsverfügung mitgeteilt, dass die langfristigen Gaslieferverträge des Konzerns mit Weiterverteilern gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Konkret handelt es sich dabei um Lieferverträge, in denen langjährige Laufzeiten mit einem hohen Grad an der tatsächlichen
Bedarfsdeckung des Gaskunden kombiniert sind. Wie Kartellamtchef Ulf Böge erklärte, seien diese langfristigen Vertragsbindungen
von Weiterverteilern marktabschottend und hätten damit eine preiserhöhende Wirkung.Von der Untersagungsverfügung sind auch bereits bestehende...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 17.01.2006, 17:46 Uhr
Dienstag, 17.01.2006, 17:46 Uhr