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Enerige & Management > Wirtschaft - Kartellamt sammelt Million bei Preisbremsen-Überprüfung ein
Quelle: Bundeskartellamt
WIRTSCHAFT:
Kartellamt sammelt Million bei Preisbremsen-Überprüfung ein
Energieversorger haben im Rahmen von Missbrauchs-Prüfverfahren des Bundeskartellamts zu den Energiepreisbremsen rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. 
 
Die Missbrauchsprüfungen des Bundeskartellamts im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen hat rund 200 Millionen Euro eingebracht. Dies teilte die Behörde in Bonn mit. Preisdeckel für Erdgas, Strom und Fernwärme sollten während der Energiekrise 2022/2023 die Verbraucher entlasten. Die Energiefirmen erhielten im Gegenzug Anspruch auf staatliche Ausgleichszahlungen.

Um zu untersuchen, ob die Energieversorger nicht ungerechtfertigt zu hohe Preise angesetzt haben, eröffnete das Bundeskartellamt 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren aufgrund auffälliger Sachverhalte wie etwa besonders hoher Arbeitspreise. „Damit wurden stichprobenartig circa 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft“, erklärte ein Sprecher.

Das Volumen der Anträge von Versorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen habe zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen bei mehr als 25 Milliarden Euro gelegen. Zu den geprüften Unternehmen zählen unter anderem Stadtwerke, Vertriebsgesellschaften von Energiekonzernen und Energie-Discounter.

61 Verfahren seien bereits abgeschlossen, berichtete das Kartellamt. „In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt laut der Mitteilung.

„Die betroffenen Lieferanten konnten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen.“ In der Breite hätten sich die geprüften Lieferanten regelkonform verhalten.

Auch in den kritischen Fällen hätten die Verfahren bislang ohne förmliche Verfügung eingestellt werden können, so das Kartellamt weiter. In einigen Fällen seien von den Lieferanten bereits Rückzahlungen vorgesehen gewesen. In den meisten kritischen Fällen habe man die Rückzahlungen im Verständigungswege erreicht. Bei den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren habe sich ein Missbrauch der Entlastungsregeln nicht feststellen lassen.

Neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten von Erdgas und Strom dauern allerdings noch an. „Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen“, so das Kartellamt. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit.
 

dpa
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Donnerstag, 18.12.2025, 17:26 Uhr

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