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Enerige & Management > Regulierung - Kartellamt nimmt Strompreise bei Dunkelflaute unter die Lupe
Der oberste Wettbewerbshüter: Andreas Mundt. Quelle: Bundeskartellamt / Bernd Lammel
REGULIERUNG:
Kartellamt nimmt Strompreise bei Dunkelflaute unter die Lupe
Den Rückblick auf 2024 hat der Chef des Bundeskartellamts mit einer Ansage an die Stromversorger verknüpft. Deren Preisbildung bei Dunkelflauten werde die Behörde verstärkt prüfen.
 
Zeiten ohne Stromproduktion aus Wind- und Sonnenkraftwerken haben die Energiepreise zuletzt in die Höhe schnellen lassen. Die Dunkelflaute genannte Phase ohne nennenswerte Elektrizität aus Erneuerbaren treibt nicht nur Stromverbrauchende um, sondern auch die Wettbewerbshüter. Das Bundeskartellamt sieht hier für sich Handlungsbedarf.

„Ganz aktuell beschäftigen uns auch die extremen Ausschläge bei den Strompreisen während der Dunkelflaute“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. In seinem jüngst veröffentlichten Jahresrückblick auf 2024 nannte er die Preisbildung am Strommarkt als einen Bereich, den sein Amt im Blick behalten wolle. Die Behörde will hier Unregelmäßigkeiten offenbar ausschließen, deren Folgen letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher tragen müssen.

In der Tätigkeitsbilanz rief Andreas Mundt auch die nach wie vor laufenden Verfahren gegen Fernwärmeversorger in Erinnerung. Bereits im November 2023 hatte die Behörde bekanntgegeben, gegen sechs Unternehmen zu ermitteln (wir berichteten). Die Prüfungen beziehen sich auf neun Fernwärmenetze in vier Bundesländern. Auch hier geht es um die Frage, ob die auf Anpassungsklauseln beruhenden Preise fair und rechtmäßig waren.

Die gesetzlichen Preisbremsen im Energiesektor werden das Kartellamt wohl noch bis in die zweite Jahreshälfte 2025 beschäftigen, schätzt Mundt. Im Mai 2023 hatte die Behörde in ihrer Funktion als Missbrauchsaufsicht die ersten Prüfverfahren eingeleitet. Von den 70 Verfahren (33 davon im Erdgasbereich, 17 Wärme, 20 Strom) habe das Amt 13 in der Zwischenzeit wieder eingestellt.

Andreas Mundt verweist darauf, dass Unternehmen bis Ende Mai Zeit haben, die Vorauszahlungen mit den zuständigen Stellen abzurechnen. Dann sei eine ausreichende Datenlage verfügbar und das Kartellamt könne die „letzten abschließenden Bewertungen“ ab Sommer vornehmen.
 

Volker Stephan
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 02.01.2025, 14:19 Uhr

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