ENERGIEWIRTSCHAFT:
Kartellamt leitet Hauptverfahren ein
Das Bundeskartellamt hat in der vergangenen Woche das erste Hauptverfahren zur Prüfung der „Angemessenheit der Netznutzungsentgelte“ eingeleitet.
Dr. Ulf Böge, der Chef des Amtes, sagte auf der 9. Handelsblatt-Tagung Energiewirtschaft 2002, bis zu zehn weitere Verfahren
könnten in der kommenden Woche folgen. Sollte sich der Tatbestand erhöhter Netznutzungsentgelte als richtig erweisen, würden
die betreffenden Unternehmen öffentlich genannt. Neben der Korrektur der Entgelte plant Böge die Erhebung von Bußgeldern.
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Mittwoch, 16.01.2002, 14:13 Uhr
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