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STROMNETZ:
Kapazitätsmechanismen sollen schneller genehmigt werden
Die EU-Staaten wollen beim Aufbau einer voll integrierten und synchronisierten Elektrizitätswirtschaft an einem Strang ziehen.
 
Darauf haben sich die Energieminister der Europäischen Union verständigt. Die EU brauche eine langfristige Planung des Netzausbaus auf europäischer Ebene, sagte die belgische Ratsvorsitzende, Tinne van der Straeten, nach den Beratungen in Brüssel: „Die EU hat den Anspruch grüner, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu werden und dafür brauchen wir ein ‚Supergrid‘, das mehr erneuerbare Energien aufnehmen kann, die Elektrifizierung unterstützt, die Preise stabilisiert und die Versorgungssicherheit erhöht.“

Bereits die Planung auf regionaler und nationaler Ebene (bottom-up) müsse unter den Mitgliedsstaaten abgestimmt werden, heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss des Rates. Interkonnektoren komme in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Die Kommission wird aufgefordert, eine Rahmenplanung vorzulegen, mit der sichergstellt wird, dass die nationalen Pläne mit den Energie- und Klimazielen der EU vereinbar sind. Alle Planungsprozesse müssten transparent und nachverfolgbar sein.

Die Kommission soll auch Lücken in den Netzausbauplänen identifizieren, bewerten und, wenn nötig, Vorschläge zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur machen. Eine besonders wichtige Rolle spiele dabei die Anbindung von Windparks vor den europäischen Küsten, die an die Leitungsnetze mehrerer Mitgliedsstaaten angebunden sind.

Die Mitgliedsstaaten werden auch aufgefordert, bei der Abwehr von Cyber-Risiken, denen das Leitungsnetz ausgesetzt ist, enger zusammen zu arbeiten. Auch hier soll die Kommission den Mitgliedsstaaten helfen, Sicherheitslücken aufzuspüren und zu beseitigen.

Wer den Stromnetzausbau bezahlen soll, ist noch nicht klar

Die Energieminister sind sich im Klaren darüber, dass ein modernes und leistungsfähiges Stromnetz eine Menge Geld kostet. Wer die notwendigen Investitionen vornehmen und bezahlen soll, darüber soll sich zunächst die Kommission den Kopf zerbrechen. Auch die Europäische Investitionsbank wird aufgerufen, sich an der Modernisierung der Leitungsnetze zu beteiligen.

Dabei soll auch darüber nachgedacht werden, wie man Projekte schneller und unbürokratischer genehmigen kann und welche Möglichkeiten es gibt, standardisierte Lösungen zu entwickeln. Besonderen Wert legen die Energieminister darauf, dass Komponenten, die für den Netzausbau benötigt werden, in der EU verfügbar sind. Es gehe auch um die richtigen Signale an die Industrie, um Produktionskapazität für die notwendige Technik aufzubauen. Die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollen im Hinblick darauf überprüft werden.

Energiekommissarin Kadri Simson kündigte an, dass die Kommission Kapazitäzsmechanismen (CM) in Zukunft in höchstens sechs bis acht Wochen genehmigen werde. Die nächste Kommission werde Vorschläge unterbreiten, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Voraussetzung dafür sei, dass die Regulierungsbehörde Acer eine neue Methode zur Bewertung der CM vorlege. Die Mitgliedsstaaten müssten allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von dem beschleunigten Verfahren zu profitieren.

Dabei geht es darum, wie die EU die Notwendigkeit eines CM bewertet. Dafür gelten nach dem neuen Strommarktdesign neue Vorschriften. Kapazitäzsmechanismenwerden in Brüssel grundsätzlich als staatliche Beihilfe betrachtet, die von der Kommission genehmigt werden müssen. Eine Genehmigung hängt davon ab, ob und in welchem Umfang man einen CM in Brüssel für notwendig und angemessen hält. An der Prüfung beteiligt sind nicht nur die für den Schutz des Wettbewerbs zuständigen Abteilungen der Kommission, sondern auch die Energiedirektion.

Die Minister beschlossen außerdem, dass die EU ihre Mitgliedschaft in der Energiecharta (ECT) kündigt. Die Kommission kann den Austritt der EU damit förmlich erklären. Er wird ein Jahr später wirksam. In Brüssel ist man in den vergangenen Jahren zu der Überzeugung gekommen, dass der ECT nicht mit den europäischen Klimazielen vereinbar ist.

Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der einzelnen EU-Staaten habe man sich für den „belgischen Weg“ entschieden, sagte die Ratsvorsitzende. Die Mitgliedsstaaten könnten sich, wie zum Beispiel die Bundesregierung, ebenfalls für einen Austritt entscheiden. Sie könnten aber auch Mitglied des ECT bleiben und versuchen, die Charta von innen heraus zu modernisieren.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 31.05.2024, 11:55 Uhr

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