Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
WINDKRAFT ONSHORE:
Kärnten: Noch 50 Windräder und dann ist Schluss
Auf nur 7,3 Quadratkilometern soll der Bau von Windkraftanlagen im österreichischen Bundesland Kärnten möglich sein. Ein geplantes indikatives Ausbauziel würde damit verfehlt.
Vier Eignungszonen für den Ausbau der Windkraft mit einer Gesamtfläche von rund 7,3 Quadratkilometern will das südösterreichische Bundesland Kärnten ausweisen. Das berichtete der Landespressedienst in einer
Aussendung am 14. November. In den Zonen können etwa 50 Windkraftanlagen errichtet werden, konstatierte der Vize-Ministerpräsident
(Landeshauptmann-Stellvertreter) Kärntens, Martin Gruber von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), mit.
Die Flächenausweisung entspricht nur 0,07 Prozent der kärnterischen Landesfläche. Zum Vergleich: Im Mittel müssen die deutschen Länder bis 2023 nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz 2,1 Prozent ihrer Fläche für die Windkraft reservieren.
Gruber zufolge akkordierte die ÖVP diese Höchstzahl an neuen Windrädern mit den anderen im Landesparlament vertretenen Parteien, der mit der ÖPV koalierenden Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) als stärkster Fraktion, der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) sowie dem sogenannten „Team Kärnten“ um den ehemaligen SPÖ-Politiker Gerhard Köfer. „Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es solche Windräder nur in diesen Zonen und nirgends sonst in Kärnten geben kann“, betonte Gruber. Außerhalb der Zonen werde die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich sein.
Der Entwurf für die Eignungszonen liegt seit dem 14. November für vier Wochen zur Begutachtung auf. Geplant ist, ihn als Anlage zum Kärntner Raumordnungsgesetz zu beschließen. Dies soll in der Landesregierung noch im Dezember erfolgen, der Beschluss im Landtag ist für Februar 2026 vorgesehen.
Bis dahin ist der Bau neuer Windkraftanlagen in Kärnten verboten. Sämtliche Zonen liegen im Bezirk Wolfsberg im Nordosten Kärntens. Der Aussendung zufolge sind dort „Windkraftanlagen entweder bereits errichtet worden oder befinden sich in Genehmigung“. Nach Angaben des Landes bestehen in Kärnten 14 Windräder, weitere 32 sind im Prozess der Genehmigung. Die installierte Gesamtleistung beziffert die Interessengemeinschaft Windkraft mit knapp 30 MW.
Umstrittene Volksbefragung
Wie berichtet, hatte in Kärnten am 12. Januar eine verfassungsrechtlich umstrittene, nicht bindende Volksbefragung über den weiteren Ausbau der Windkraft in Kärnten stattgefunden. Bei einer Beteiligung von 34,9 Prozent der Wahlberechtigten hatten sich 51,5 Prozent der Teilnehmer gegen den Ausbau ausgesprochen. Vor allem die FPÖ machte gegen die Windkraft mobil.
Die im Landtag vertretenen Parteien sicherten zu, im Sinne des Ergebnisses der Befragung zu handeln. Weil ein völliges Verbot der Errichtung weiterer Windkraftanlagen in Kärnten aber dem Bundesrecht widersprochen hätte, einigten sich die Kärntner Landespolitiker auf eine möglichst eng gefasste Zonierung.
Vor der Volksbefragung hatte die Kärntner Landesregierung im November 2024 eine Untersuchung hinsichtlich möglicher Eignungszonen für die Windkraft veröffentlicht. Damals war von sieben Zonen mit 24,8 Quadratkilometern Gesamtfläche die Rede gewesen. Mit dem nunmehrigen Entwurf der Eignungszonen erfolgt eine Reduktion auf etwa ein Drittel dieses Werts.
Ziel nicht erreichbar
Daraus ergibt sich folgendes Problem: Der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG) enthält indikative Ziele für den Ausbau der Windkraft in den neun österreichischen Bundesländern. Diesen zufolge soll etwa Niederösterreich seine Stromerzeugung mittels Windrädern bis 2030 um 2,8 Milliarden kWh pro Jahr steigern. Im Burgenland ist eine Erhöhung um 1,97 Milliarden kWh vorgesehen, in der Steiermark eine Zunahme um 700 Millionen kWh. Für Kärnten weist der Entwurf eine Steigerung um 560 Millionen kWh aus.
Laut Angaben der IG Windkraft können auf 2 Prozent der Landesfläche Österreichs respektive knapp 1.678 Quadratkilometern jährlich 83 Milliarden kWh Strom erzeugt werden. Geht man vereinfachend von gleicher Windausbeute aus, ließen sich auf den in Kärnten vorgesehenen 7,3 Quadratkilometern nur rund 361 Millionen kWh erzeugen. Kärnten würde damit das im EABG-Entwurf vorgesehene Ausbauziel um 35,5 Prozent verfehlen. Allerdings sieht der Entwurf keine Sanktionen vor, wenn die Länder ihre Ziele nicht erreichen.
Zwei Flächenländer ohne jedes Windrad
Der bisherige Ausbau der Windkraft in Österreich konzentrierte sich auf die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland. Dort waren nach Angaben der IG Windkraft Ende 2024 – neuere Zahlen sind nicht verfügbar – insgesamt 1.279 Windräder mit einer Leistung von 3.619 MW installiert. Das entsprach etwa 88 Prozent aller Anlagen und rund 90 Prozent der österreichweiten Gesamtkapazität.
Weitere 122 Windräder mit 324 MW Leistung fanden sich in der Steiermark. In den beiden westlichen Bundesländern Österreichs, Tirol und Vorarlberg, wurden bis dato keine Windkraftanlagen errichtet.
Die Flächenausweisung entspricht nur 0,07 Prozent der kärnterischen Landesfläche. Zum Vergleich: Im Mittel müssen die deutschen Länder bis 2023 nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz 2,1 Prozent ihrer Fläche für die Windkraft reservieren.
Gruber zufolge akkordierte die ÖVP diese Höchstzahl an neuen Windrädern mit den anderen im Landesparlament vertretenen Parteien, der mit der ÖPV koalierenden Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) als stärkster Fraktion, der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) sowie dem sogenannten „Team Kärnten“ um den ehemaligen SPÖ-Politiker Gerhard Köfer. „Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es solche Windräder nur in diesen Zonen und nirgends sonst in Kärnten geben kann“, betonte Gruber. Außerhalb der Zonen werde die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich sein.
Der Entwurf für die Eignungszonen liegt seit dem 14. November für vier Wochen zur Begutachtung auf. Geplant ist, ihn als Anlage zum Kärntner Raumordnungsgesetz zu beschließen. Dies soll in der Landesregierung noch im Dezember erfolgen, der Beschluss im Landtag ist für Februar 2026 vorgesehen.
Bis dahin ist der Bau neuer Windkraftanlagen in Kärnten verboten. Sämtliche Zonen liegen im Bezirk Wolfsberg im Nordosten Kärntens. Der Aussendung zufolge sind dort „Windkraftanlagen entweder bereits errichtet worden oder befinden sich in Genehmigung“. Nach Angaben des Landes bestehen in Kärnten 14 Windräder, weitere 32 sind im Prozess der Genehmigung. Die installierte Gesamtleistung beziffert die Interessengemeinschaft Windkraft mit knapp 30 MW.
Umstrittene Volksbefragung
Wie berichtet, hatte in Kärnten am 12. Januar eine verfassungsrechtlich umstrittene, nicht bindende Volksbefragung über den weiteren Ausbau der Windkraft in Kärnten stattgefunden. Bei einer Beteiligung von 34,9 Prozent der Wahlberechtigten hatten sich 51,5 Prozent der Teilnehmer gegen den Ausbau ausgesprochen. Vor allem die FPÖ machte gegen die Windkraft mobil.
Die im Landtag vertretenen Parteien sicherten zu, im Sinne des Ergebnisses der Befragung zu handeln. Weil ein völliges Verbot der Errichtung weiterer Windkraftanlagen in Kärnten aber dem Bundesrecht widersprochen hätte, einigten sich die Kärntner Landespolitiker auf eine möglichst eng gefasste Zonierung.
Vor der Volksbefragung hatte die Kärntner Landesregierung im November 2024 eine Untersuchung hinsichtlich möglicher Eignungszonen für die Windkraft veröffentlicht. Damals war von sieben Zonen mit 24,8 Quadratkilometern Gesamtfläche die Rede gewesen. Mit dem nunmehrigen Entwurf der Eignungszonen erfolgt eine Reduktion auf etwa ein Drittel dieses Werts.
Ziel nicht erreichbar
Daraus ergibt sich folgendes Problem: Der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG) enthält indikative Ziele für den Ausbau der Windkraft in den neun österreichischen Bundesländern. Diesen zufolge soll etwa Niederösterreich seine Stromerzeugung mittels Windrädern bis 2030 um 2,8 Milliarden kWh pro Jahr steigern. Im Burgenland ist eine Erhöhung um 1,97 Milliarden kWh vorgesehen, in der Steiermark eine Zunahme um 700 Millionen kWh. Für Kärnten weist der Entwurf eine Steigerung um 560 Millionen kWh aus.
Laut Angaben der IG Windkraft können auf 2 Prozent der Landesfläche Österreichs respektive knapp 1.678 Quadratkilometern jährlich 83 Milliarden kWh Strom erzeugt werden. Geht man vereinfachend von gleicher Windausbeute aus, ließen sich auf den in Kärnten vorgesehenen 7,3 Quadratkilometern nur rund 361 Millionen kWh erzeugen. Kärnten würde damit das im EABG-Entwurf vorgesehene Ausbauziel um 35,5 Prozent verfehlen. Allerdings sieht der Entwurf keine Sanktionen vor, wenn die Länder ihre Ziele nicht erreichen.
Zwei Flächenländer ohne jedes Windrad
Der bisherige Ausbau der Windkraft in Österreich konzentrierte sich auf die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland. Dort waren nach Angaben der IG Windkraft Ende 2024 – neuere Zahlen sind nicht verfügbar – insgesamt 1.279 Windräder mit einer Leistung von 3.619 MW installiert. Das entsprach etwa 88 Prozent aller Anlagen und rund 90 Prozent der österreichweiten Gesamtkapazität.
Weitere 122 Windräder mit 324 MW Leistung fanden sich in der Steiermark. In den beiden westlichen Bundesländern Österreichs, Tirol und Vorarlberg, wurden bis dato keine Windkraftanlagen errichtet.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 17.11.2025, 17:08 Uhr
Montag, 17.11.2025, 17:08 Uhr
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