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AUFTRAG:
Kabinett stimmt für einfacheres Vergaberecht
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Vergaberechts beschlossen. Das erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Es geht um dreistellige Milliardenvolumina.
 
Der Gesetzentwurf zur Transformation des Vergaberechts soll neben der Vereinfachung der Vergabeverfahren überschüssige Bürokratie abbauen. Ziel sind laut Wirtschaftsministerium (BMWK) einfach umsetzbare, praxisnahe Regelungen für eine nachhaltigere Beschaffung. Damit sollen Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlastet werden.

Jährlich vergeben öffentliche Stellen Aufträge mit einem Gesamtvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich. Daher misst das Ministerium der Reform des Vergaberechts hohe Bedeutung bei. Dem Gesetz muss aber auch der Bundestag zustimmen, wo die rot-grüne Minderheitsregierung auf Zustimmung aus Opposition angewiesen ist.

„Einfache Vergabeverfahren helfen dabei, öffentliche Investitionen und die Bedarfsdeckung staatlicher Aufgaben schnell umzusetzen - gerade mit Blick auf dringend notwendige Infrastruktur- und Transformationsprojekte. Auch bei der Verteidigung und Sicherheit und für die Bundeswehr stehen dringliche Beschaffungen an, für die besondere Erleichterungen vorgesehen sind“, erklärte das BMWK.

Das Gesetz sieht überdies vor, Innovationen in der öffentlichen Beschaffung zu stärken. Die Chancen von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen sollen so verbessert werden. Diese sollen mithilfe des Gesetzes zukünftig mehr Berücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen finden, so das BMWK. Außerdem sollen soziale und umweltbezogene Kriterien bei den Vergabeverfahren im Regelfall mitgedacht und berücksichtigt werden.

„Mit diesem Konzept soll die deutsche Wirtschaft im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gestärkt werden und die Entwicklung grüner Leitmärkte, etwa bei Stahl und Zement gefördert werden“, erklärte das Ministerium.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt, bürokratische Hürden abgebaut, Gesamtvergaben etwa zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Dadurch sollen öffentliche Aufträge wieder attraktiver für die deutsche Wirtschaft werden und der Wettbewerb gestärkt werden.

Neben dem aktuell beschlossenen Vergaberechtstransformationsgesetz zur Reform der Regelungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung vorgesehen.

In der öffentlichen Konsultation des Referentenentwurfs für das Vergaberechtstransformationsgesetz waren beim BMWK 450 Stellungnahmen eingereicht worden, die ebenfalls mit den Ländern und Kommunen diskutiert wurden.
 
 

Eva-Maria Vochazer
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Donnerstag, 28.11.2024, 15:10 Uhr

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