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Enerige & Management > Biogas - Jede zweite Biogasanlage mangelhaft
Quelle: Shutterstock / Natascha Kaukorat
BIOGAS:
Jede zweite Biogasanlage mangelhaft
Eine bundesweite Statistik gibt letztmalig Auskunft über Mängel von Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
 
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden. Dies schreibt die Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor. Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge wurden bei diesen Untersuchungen im Jahr 2023 mehr als die Hälfte aller Biogasanlagen als mangelhaft eingestuft.

Mehr als drei Viertel der insgesamt 226.617 geprüften Anlagen waren Ölheizungen (76,9 Prozent, entspricht 174.336 Anlagen). Von diesen wiesen 48.313 (27,7 Prozent) mindestens einen Mangel auf. Bei den Biogasanlagen wurden 56,7 Prozent der untersuchten Anlagen beanstandet. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass damit der Anteil fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt über alle Anlagearten war. Allerdings hatte der Anteil mangelhafter Biogasanlagen an den insgesamt geprüften Biogasanlagen im Jahr 2018 noch bei 63 Prozent gelegen.

Die Mängelliste erstreckt sich laut Destatis einerseits auf technische Defizite, wie etwa defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Es traten allerdings auch Ordnungsmängel auf, wie beispielsweise fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Die Prüfverordnung schreibt vor, dass geringfügige Mängel spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein müssen. Bei „erheblichen“ und „gefährlichen“ Mängeln muss sofort Abhilfe geschaffen werden. Mit der Verordnung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde 2017 eine bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten vorgenommen. Ab dem Berichtsjahr 2018 wurde die entsprechende Statistik geführt. Allerdings weist Destatis darauf hin, dass mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Mai 2024 die Statistik nach sechs Jahren nicht fortgeführt wird.
 

Fritz Wilhelm
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