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THERMISCHE ABFALLBEHANDLUNG:
ITAD warnt vor Verdoppelung der Preise
Steigende Müllgebühren drohen: Laut ITAD könnte die Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen ins Brennstoffemissionshandelsgesetz die Entsorgungskosten deutlich erhöhen.
Die „Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland“ − kurz ITAD − schlägt Alarm. Sie befürchtet,
dass es durch die weitere Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen (TAB) in das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu einer Verdoppelung der Entsorgungskosten von Abfällen kommen könnte.
In einem Brief an die Bundesminister Katherina Reiche (BMWE), Bundesminister Carsten Schneider (BMUV) und Bundesminister Thorsten Frei (Chef des Bundeskanzleramts) fordert ITAD erneut dazu auf, die Anlagen ihrer Mitglieder aus dem BEHG herauszunehmen. Hintergrund ist eine anstehende Ermächtigungsverordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV), die voraussichtlich noch in der Kalenderwoche 32 im Bundeskabinett und somit ohne Beratung im Bundestag verabschiedet werden soll.
ITAD hatte zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum BEHG – noch unter der Ampel-Koalition - hatten sich die Bundestagsabgeordneten der Union und Teile der SPD gegen eine Aufnahme der TAB in das BEHG ausgesprochen.
Die Zusatzkosten für die BEHG-Zertifikate ab Januar 2027 können laut ITAD noch nicht beziffert werden, da sie erst Monate später nach dem sehr komplexen Preisbildungssystem der BEHV bestimmt werden und sich an das EU-ETS-II-System anlehnen sollen, das aber frühestens ab 2027 startet. Für das EU-ETS II existieren breite Preis-Modellspannen (45 bis 380 Euro je Tonne CO2), die meisten Modelle deuten auf Preise von mehr als 100 Euro je Tonne hin - die Zertifikatskosten pro Tonne Abfall können dann über den eigentlichen Entsorgungskosten liegen.
Verlässliche Planungsgrundlage fehlt
Den Betreibern von TAB, gleiches gelte für Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, fehle somit eine verlässliche Planungsgrundlage für die Preisgestaltung, insbesondere bei Gewerbeabfällen. Die Erstellung von validen Wirtschaftsplänen vom Jahr 2027 an, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, ist laut ITAD somit nicht möglich. Anstehende Investitionsentscheidungen in die weitere Abwärmenutzung oder in den Klimaschutz werden noch komplexer – Planungssicherheit und Bürokratieabbau sehen aus Sicht der Interessengemeinschaft anders aus.
Aus diesen Gründen fordert ITAD, dass zumindest von 2026 an ein Festpreis für die Zertifikate eingeführt wird, bis Klarheit darüber herrscht, ob und wie „Siedlungsabfallverbrennungsanlagen“ in den EU-ETS I einbezogen werden sollen; die Ergebnisse des entsprechenden Impact Assessments muss die EU im Juli 2026 vorlegen.
In der Interessengemeinschaft sind mehr als 90 TAB mit rund 95 Prozent der bundesdeutschen Behandlungskapazität Mitglied. Sie verwerten mit mehr als 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Millionen Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe.
Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (rund 10 Milliarden kWh sowie Prozessdampf und Fernwärme (circa 25 Milliarden kWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen werde somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Millionen Tonnen CO2 geleistet.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu einer Verdoppelung der Entsorgungskosten von Abfällen kommen könnte.
In einem Brief an die Bundesminister Katherina Reiche (BMWE), Bundesminister Carsten Schneider (BMUV) und Bundesminister Thorsten Frei (Chef des Bundeskanzleramts) fordert ITAD erneut dazu auf, die Anlagen ihrer Mitglieder aus dem BEHG herauszunehmen. Hintergrund ist eine anstehende Ermächtigungsverordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV), die voraussichtlich noch in der Kalenderwoche 32 im Bundeskabinett und somit ohne Beratung im Bundestag verabschiedet werden soll.
ITAD hatte zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum BEHG – noch unter der Ampel-Koalition - hatten sich die Bundestagsabgeordneten der Union und Teile der SPD gegen eine Aufnahme der TAB in das BEHG ausgesprochen.
Die Zusatzkosten für die BEHG-Zertifikate ab Januar 2027 können laut ITAD noch nicht beziffert werden, da sie erst Monate später nach dem sehr komplexen Preisbildungssystem der BEHV bestimmt werden und sich an das EU-ETS-II-System anlehnen sollen, das aber frühestens ab 2027 startet. Für das EU-ETS II existieren breite Preis-Modellspannen (45 bis 380 Euro je Tonne CO2), die meisten Modelle deuten auf Preise von mehr als 100 Euro je Tonne hin - die Zertifikatskosten pro Tonne Abfall können dann über den eigentlichen Entsorgungskosten liegen.
Verlässliche Planungsgrundlage fehlt
Den Betreibern von TAB, gleiches gelte für Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, fehle somit eine verlässliche Planungsgrundlage für die Preisgestaltung, insbesondere bei Gewerbeabfällen. Die Erstellung von validen Wirtschaftsplänen vom Jahr 2027 an, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, ist laut ITAD somit nicht möglich. Anstehende Investitionsentscheidungen in die weitere Abwärmenutzung oder in den Klimaschutz werden noch komplexer – Planungssicherheit und Bürokratieabbau sehen aus Sicht der Interessengemeinschaft anders aus.
Aus diesen Gründen fordert ITAD, dass zumindest von 2026 an ein Festpreis für die Zertifikate eingeführt wird, bis Klarheit darüber herrscht, ob und wie „Siedlungsabfallverbrennungsanlagen“ in den EU-ETS I einbezogen werden sollen; die Ergebnisse des entsprechenden Impact Assessments muss die EU im Juli 2026 vorlegen.
In der Interessengemeinschaft sind mehr als 90 TAB mit rund 95 Prozent der bundesdeutschen Behandlungskapazität Mitglied. Sie verwerten mit mehr als 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Millionen Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe.
Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (rund 10 Milliarden kWh sowie Prozessdampf und Fernwärme (circa 25 Milliarden kWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen werde somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Millionen Tonnen CO2 geleistet.
Silvia Rausch-Becker
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 05.08.2025, 10:50 Uhr
Dienstag, 05.08.2025, 10:50 Uhr
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