Internethandel: Streit über Form
Im neuen Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht hat die Bundesregierung die elektronische Signatur eingeführt.
Bei Erklärungen, deren Rechtsfolgen leicht rückgängig gemacht werden können, soll der Text ohne Unterschrift oder elektronische
Signatur genügen. Hier sieht der Bundesrat Gefahr: Das führe zu Zweifeln an der Authentiziät. Auch für Klageschriften und
andere Schriftsätze soll die qualifizierte elektronische Signatur zwingend vorgeschrieben werden. Das Bundeskabinett lehnt
diese...
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Mittwoch, 16.05.2001, 15:00 Uhr
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