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Enerige & Management > Smart Meter - Hohe Einbaupreise beschäftigen Gerichte
Quelle: Shutterstock / Proxima Studio
SMART METER:
Hohe Einbaupreise beschäftigen Gerichte
Die Smart-Meter-Initiative und Verbraucherschützer haben Messstellenbetreiber wegen hoher Einbaupreise für intelligente Zähler abgemahnt. Die Streitfälle sind vor Gericht gelandet.
 
Bayernwerk, LEW Verteilnetz, Westnetz, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom – die vier Unternehmen sind im Februar wegen ihrer Preise für den optionalen Einbau eines Smart Meters abgemahnt worden. Alle vier gaben keine Unterlassungserklärung ab. Jetzt beschäftigen die Fälle die Justiz. Und Preisblätter sehen unterdessen anders aus.

Beispiel Westnetz: 973,59 Euro brutto berechnete die Eon-Tochter laut Preisblatt vom 1. Januar für „vorzeitige Ausstattung und Zähler auf Kundenwunsch“ bei einem Jahresverbrauch bis 3.000 kWh. Bei einem Verbrauch zwischen 3.000 und 6.000 kWh verlangte Westnetz 733,59 Euro als „einmaliges Entgelt“. Am 3. März hat der VZBV – nach erfolgloser Abmahnung – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Dortmund eingereicht. Es gehe um „die grundsätzliche Klärung, welche Gebühren rechtlich noch angemessen sind“, erklärt der VZBV auf Anfrage der Redaktion.

Das gilt auch für den Fall der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom. Die Preise für die optionale Installation beliefen sich laut Preisblatt vom 1. Januar 2025 brutto auf 883,86 Euro (Jahresverbrauch bis 3.000 kWh) und 643,86 Euro (Jahresverbrauch bis 6.000 kWh). Mit der Unterlassungsklage des VZBV befasst sich das Landgericht Halle.

Landgericht weist Antrag von Tibber zurück

Juristisch einen Schritt weiter ist ein Fall, den die „Smart-Meter-Initiative“, ein Zusammenschluss wettbewerblicher Messstellenbetreiber, angestoßen hat. „Bayernwerk hat in Reaktion auf unser Abmahnungsschreiben keine Unterlassungserklärung abgegeben. Infolgedessen befindet sich Tibber in einem laufenden gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Netzbetreiber rund um die unangemessen hohen Preise, die Bayernwerk für den Einbau eines Smart Meter aufruft“, erklärt Tibber-Chef Merlin Lauenburg.

Das einstweilige Verfügungsverfahren ist in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Nürnberg anhängig, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilt. „Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Antrag der T(…) GmbH durch Beschluss zurückgewiesen. Hiergegen hat die unterlegene Antragstellerin das statthafte Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt.“

Bayernwerk wollte die Entscheidung des Landgerichts auf Anfrage der Redaktion „nicht kommentieren“. Für Zusatzleistungen nach Paragraf 34, Absatz 2 im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verlangte Bayernwerk nach dem Preisblatt vom Februar bei einem Jahresverbrauch unter 3.000 kWh 888,98 Euro.

LEW Verteilnetz flatterte eine Abmahnung von Rabot Energy ins Haus. Der Augsburger Netzbetreiber soll in einem Fall 825,53 Euro für den optionalen Einbau eines elektronischen Zählers mit einem Smart Meter Gateway – beide bilden zusammen ein intelligentes Messsystem – erhoben haben. „Wir sind gerade in einem laufenden juristischen Verfahren und erwarten eine finale Entscheidung Anfang April“, teilt Rabot Energy mit.

Neue Preisblätter

Wie hoch das Entgelt ausfallen darf, ist gesetzlich neu geregelt worden. Nach der am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Novelle des MsbG gelten rückwirkend zum 1. Januar neue Preisobergrenzen. Unterhalb der Schwellwerte von 6.000 kWh Jahresverbrauch oder 7 kW Erzeugungsleistung ist ein einmaliges Zusatzentgelt für die individuelle Anfahrt von höchstens 100 Euro festgeschrieben. Wer mehr berechnet, muss dies dem Kunden gegenüber transparent begründen.

Zudem sind im Gesetz jährliche Entgelte verankert. „Nach aktueller Auslegung des MsBG zahlen Kunden, die den Smart Meter auf eigenen Wunsch installieren lassen 60 Euro jährlich – 30 Euro nach § 30 Absatz 3 und 30 Euro Zusatzentgelt nach § 35“, so ein Sprecher von Rabot Energy.

Messstellenbetreiber haben ihrer Preisblätter überarbeitet. Bayernwerk etwa berechnet für den optionalen Einbau nun einmalig 99,49 Euro brutto. Als laufendes Zusatzentgelt bezahlen Einspeiser bis einschließlich 7 kW Erzeugungsleistung und Abnehmer mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh jährlich 68,89 Euro. Mitnetz Strom setzt für die Installation inzwischen 99,59 Euro an, das jährliche Zusatzentgelt ist auf 60,56 Euro bemessen. Bei Westnetz beträgt das einmalige Entgelt laut neuem Preisblatt, gültig seit 12. März, 110,36 Euro, das jährliche „Zusatzentgelt für den Bestellenden“ macht 69,23 Euro aus.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen die gesetzlich definierten Pflichteinbaufälle von intelligenten Messsystemen bis zum Jahr 2032 abgearbeitet haben. Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 kWh und Betreiber von Erzeugungsanlagen ab 7 kW unterliegen dem gesetzlichen Pflichteinbau und können gegebenenfalls einen vorzeitigen Einbau verlangen. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und Betreiber von Erzeugungsanlagen mit weniger als 7 kW hat der Gesetzgeber keine Einbaupflicht vorgesehen, aber die Möglichkeit eines optionalen Einbaus eröffnet.

Auf Anfrage der Redaktion teilte das Bayernwerk mit, dass bis 2032 rund 800.000 intelligente Messsysteme ins Feld gebracht werden, 126.000 Einheiten seien bislang verbaut. Bei LEW sind bislang 20.000 Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Insgesamt werden dem Unternehmen zufolge in seinem Netzgebiet rund 150.000 Pflichteinbaufälle abzuarbeiten sein. Und die Verantwortlichen von Westnetz gehen davon aus, dass abgesehen von möglichen Gesetzesänderungen und veränderter politischer Prioritätensetzung bis 2032 rund 600.000 Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen zu bewältigen sind.
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 25.03.2025, 12:19 Uhr

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