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GASMARKT:
Höhere Preise beschäftigen erneut die Gerichte
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 15. Oktober darüber entscheiden, ob die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen von Gaskunden rechtens sind.
 
Zudem soll darüber entschieden werden, inwieweit ein Unternehmen seine Kalkulation zur Begründung für Preiserhöhungen offenlegen muss. Dabei verhandelt der 8. Zivilsenat des BGH eine Klage gegen die Preiserhöhungen der Regionalgas Euskirchen GmbH in den Jahren 2005 und 2006. Die Verbraucher hatten mit dem nordrhein-westfälischen Unternehmen einen Sondervertrag abgeschlossen, in dem es...

 
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Montag, 23.06.2008, 15:43 Uhr