• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Regenerative - Höchstwert für Innovationsausschreibungen gilt weiter
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
REGENERATIVE:
Höchstwert für Innovationsausschreibungen gilt weiter
Die Bundesnetzagentur behält den derzeitigen Höchstwert auch für künftige Innovationsausschreibungen bei.
 
Für Innovationsausschreibungen in den folgenden zwölf Monaten gelten 9,18 Cent/kWh. Das entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert, wie es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt.

„Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen. Für sämtliche Ausschreibungen des Jahres 2024 haben wir nun die Höchstwerte festgelegt“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte den Höchstwert im vergangenen Jahr heraufgesetzt, um so die gestiegenen Kosten abzubilden.

Ohne erneute Festlegung wäre der Höchstwert auf die gesetzlich vorgeschriebenen 7,28 Cent/kWh zurückgefallen. Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Gebotsrunden, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur, war davon auszugehen, dass hierfür keine Gebote eingehen würden oder jedenfalls eine Gebotsmenge deutlich unterhalb des Ausschreibungsvolumens. Die Innovationsausschreibungen könnten damit ihren Beitrag zu dem Ziel der Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung nicht leisten.

Mit der aktuellen Festlegung sollen den Unternehmen einerseits auskömmliche Gebote ermöglicht und andererseits ein Rahmen geschaffen werden, der einen Wettbewerb um die Förderung ermöglicht, so die Bundesbehörde.

Weitere Informationen zu den Innovationsausschreibungen  finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 15
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 22.03.2024, 15:56 Uhr

Mehr zum Thema