Quelle: Fotolia / moonrun
HESSEN:
Hessen fördert Heavy Duty Charging
Die hessische Landesregierung will den Betrieb von rein elektrischen Nutzfahrzeugen alltagstauglich machen: Sie gibt Zuschüsse zu privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Die hessische Landesregierung stellt Fördermittel für das „Heavy Duty Charging“ bereit. So steht es in einer Mitteilung des
Wiesbadener Wirtschaftsministeriums. Bei der Ladeinfrastruktur für schwere, rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, also
Fahrzeuge mit einem hohen Energieverbrauch, gebe es noch Ausbaubedarf.
„Die Elektromobilität ist wesentlicher Baustein, um den Verkehr in Hessen zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten“, erklärt Verkehrs- und Energieminister Kaweh Mansoori (SPD). Aber nur wenn Busse, Lkw und Rettungsfahrzeuge schnell und zuverlässig geladen werden könnten, sei die Technologie auch alltagstauglich.
Mit der nun gestarteten Förderinitiative „Heavy Duty Charging“ können Unternehmen, Kommunen und sonstige Einrichtungen in Hessen nun Zuschüsse für Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge beantragen. Im Detail handelt es sich um
Entscheidend für die Berechtigung zum Antrag ist der Sitz oder die Betriebsstätte einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts in Hessen. Die Förderung beträgt bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Die Zuwendung sei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben und werde als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt, heißt es weiter aus Wiesbaden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kommunen betrage die Förderquote 40 Prozent, bei Großunternehmen 20 Prozent. Dabei seien kommunale Unternehmen als Großunternehmen einzustufen, „insofern der kommunale Anteilseigner (kontrolliert mind. 25 % des Kapitals / der Stimmrechte) einen Jahreshaushalt von 10 Mio. ¤ oder mehr sowie 5.000 Einwohner oder mehr umfasst“, so das Ministerium.
Budget wird gegebenenfalls aufgestockt
Wie eine Sprecherin auf Anfrage der Redaktion mitteilte, seien in einem ersten Schritt 800.000 Euro an Mitteln für das Förderprogramm eingeplant. Je nachdem, wie es sich entwickle, werde das Budget gegebenenfalls aufgestockt.
Der Förderzeitraum reicht vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Vollständige Anträge müssen bis spätestens 15. Oktober 2025 beim Projektträger HA Hessen Agentur GmbH eingereicht werden. „Projekte, die bis Februar 2026 abgeschlossen sind, werden bevorzugt berücksichtigt“, schreibt das Ministerium.
Detaillierte Informationen zur Förderung der E-Mobilität in Hessen stehen auf der Internetseite der Hessen Agentur zur Verfügung.
„Die Elektromobilität ist wesentlicher Baustein, um den Verkehr in Hessen zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten“, erklärt Verkehrs- und Energieminister Kaweh Mansoori (SPD). Aber nur wenn Busse, Lkw und Rettungsfahrzeuge schnell und zuverlässig geladen werden könnten, sei die Technologie auch alltagstauglich.
Mit der nun gestarteten Förderinitiative „Heavy Duty Charging“ können Unternehmen, Kommunen und sonstige Einrichtungen in Hessen nun Zuschüsse für Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge beantragen. Im Detail handelt es sich um
- Elektrische LKW
- Elektrische Busse im öffentlichen Nahverkehr sowie elektrische Reisebusse
- Schwere E-Nutzfahrzeuge in Kommunen und Unternehmen
- Elektrische Land-, Forst-, Bauwirtschaftsfahrzeuge
- Schwere E-Nutzfahrzeuge für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz
Entscheidend für die Berechtigung zum Antrag ist der Sitz oder die Betriebsstätte einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts in Hessen. Die Förderung beträgt bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Die Zuwendung sei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben und werde als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt, heißt es weiter aus Wiesbaden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kommunen betrage die Förderquote 40 Prozent, bei Großunternehmen 20 Prozent. Dabei seien kommunale Unternehmen als Großunternehmen einzustufen, „insofern der kommunale Anteilseigner (kontrolliert mind. 25 % des Kapitals / der Stimmrechte) einen Jahreshaushalt von 10 Mio. ¤ oder mehr sowie 5.000 Einwohner oder mehr umfasst“, so das Ministerium.
Budget wird gegebenenfalls aufgestockt
Wie eine Sprecherin auf Anfrage der Redaktion mitteilte, seien in einem ersten Schritt 800.000 Euro an Mitteln für das Förderprogramm eingeplant. Je nachdem, wie es sich entwickle, werde das Budget gegebenenfalls aufgestockt.
Der Förderzeitraum reicht vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2027. Vollständige Anträge müssen bis spätestens 15. Oktober 2025 beim Projektträger HA Hessen Agentur GmbH eingereicht werden. „Projekte, die bis Februar 2026 abgeschlossen sind, werden bevorzugt berücksichtigt“, schreibt das Ministerium.
Detaillierte Informationen zur Förderung der E-Mobilität in Hessen stehen auf der Internetseite der Hessen Agentur zur Verfügung.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 25.09.2025, 15:55 Uhr
Donnerstag, 25.09.2025, 15:55 Uhr
Mehr zum Thema
teilen
teilen
teilen
teilen
LNG-Kapazitätsvergabe platzt - DET trotzdem guter Dinge