• Energiekomplex mit Abgaben
  • Bitkom-Studie zeigt großes Interesse an Smart Metern
  • Landwirte und Amprion schaffen einheitliche Regeln für Erdkabel
  • Hausbesitzer wollen weiter in Energiewende investieren
  • Jetzt tindern Stromversorger, Supermärkte und E-Flottenbetreiber
  • Österreich: Ökostrom bei 94 Prozent der Bedarfsdeckung
  • Aiwanger fordert Erhalt des Speichers Breitbrunn
  • Fraunhofer warnt vor Wasserstoff im Heizungskeller
  • Großspeicher für Soltau
  • Techem sieht Wärmewende nur durch Technik erreichbar
Enerige & Management > Regulierung - Gutachter kritisieren Pläne der Bundesnetzagentur
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Gutachter kritisieren Pläne der Bundesnetzagentur
Ein Gutachten im Auftrag des BDEW zeigt auf, wie künftig Produktionsfortschritte in der Anreizregulierung berücksichtigt werden sollten.
 
Im Auftrag des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Beratungsgesellschaft Polynomics in Zusammenarbeit mit den Professoren Klaus Gugler von der Wirtschaftsuniversität Wien und Mario Liebensteiner von der Universität Erlangen-Nürnberg den „Xgen“ analysiert. Das Gutachten stellt Reformbedarf fest und macht auch konkrete Vorschläge, wie künftig dieses zentrale Element der Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen bestimmt werden könnte.

Beim „Xgen“ handelt es sich um den sogenannten „generellen sektoralen Produktivitätsfaktor“. Damit vergleicht die Bundesnetzagentur in der Anreizregulierung die Output-Preisentwicklung der Netzwirtschaft mit der Output-Preisentwicklung der Gesamtwirtschaft – und dies alles unter der Annahme, es herrsche perfekter Wettbewerb in der Gesamtwirtschaft. Da aber echter Wettbewerb im natürlichen Monopol der Netzgebiete nicht möglich ist, will der Regulierer Anreize für Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen setzen.

Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor bildet „die Differenz zwischen der Produktivitäts- und Inputpreisentwicklung in der regulierten Branche und jener der Gesamtwirtschaft ab. Er simuliert damit einen kontinuierlichen Wettbewerbsdruck, dem das Monopolunternehmen ausgesetzt wäre, wenn es sich auf einem Wettbewerbsmarkt behaupten müsste“, erläutern die Ökonomen in ihrem Gutachten. Xgen wirkt quasi als ein pauschaler Abschlag auf die Erlöse der Netzbetreiber, wenn deren Produktivität höher eingeschätzt wird als die der Gesamtwirtschaft.
 
Plädoyer für Abschaffung des Zeitverzugs

Für die Weiterentwicklung der Anreizregulierung im Rahmen des NEST-Verfahrens – das Akronym geht zurück auf ein Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung mit dem Titel „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ – will die Bundesnetzagentur auch den Xgen methodisch weiterentwickeln. Dafür sollen die Gesamtkosten eines Netzbetreibers als Basis herangezogen werden.
  
„Dieser Ansatz ist nicht nachvollziehbar, da Anpassungen aufgrund des jährlichen Kapitalkostenausgleichs zukünftig nicht mehr auf die Kapitalkosten und die Betriebskosten, sondern nur noch auf die Betriebskosten erfolgen sollen“, heißt es von Seiten des BDEW. „Werden die Gesamtkosten eines Netzbetreibers für die Berechnung des Xgen herangezogen, aber nicht auf seine Kapitalkosten, sondern nur auf seine Betriebskosten angewendet, werden den Netzbetreibern systematisch Erlöse entzogen, die ihnen als effizient anerkannte Erlöse eigentlich zustehen – mit direkten Folgen auf ihre Investitionsfähigkeit und die Umsetzung der Energiewende“, gibt der BDEW zu bedenken. Er sieht deshalb die Gefahr einer „komplizierten Regulierung“, die mehr Unsicherheit erzeugen und die Netzbetreiber in ihrer Investitionsfähigkeit einschränken würde.

Dagegen hätten die Gutachter gleich mehrere Vorschläge auf den Tisch gelegt, die wissenschaftlich fundiert, mit dem derzeitigen Regulierungssystem insgesamt kompatibel, aber dem Ansatz der Bundesnetzagentur methodisch überlegen sind. Mit einem OPEX Xgen – einer Berechnung auf Basis der Betriebskosten – könnten die effizienten Betriebskosten korrekt und ohne Verzerrung abgebildet werden. Falls die bisherigen Daten zu volatil oder unsicher seien, könne ein Aussetzen des Xgen diesen Unsicherheiten Rechnung tragen.

Wenn es kein eigenes Instrument verfügbar sei, um Veränderungen in der Versorgungsaufgabe der Netzbetreiber zu berücksichtigen, könnte ein sogenannter historischer Xgen eine sinnvolle Alternative sein. Dabei würde sich die Berechnung allein auf die Entwicklung der Netzwirtschaft stützen – ohne Vergleich mit der Gesamtwirtschaft.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont, die Regulierung müsse die Rolle der Netzbetreiber stärken, und zwar „mit Planungssicherheit, verlässlichen Erlösen und einem klaren Investitionsanreiz“. Den Gutachtern zufolge ist auch die Beibehaltung des Zweijahresverzugs bei der Anpassung der Erlösobergrenze an die Inflation nicht sachgerecht. Diese würde systematisch zu einer Unterdeckung der tatsächlichen Betriebskosten führen. Sie plädieren deshalb für eine Abschaffung des Zeitverzugs.

Der BDEW hat angekündigt, am 18. August eine ausführliche Stellungnahme im Konsultationsverfahren zur Methodenfestlegung des Xgen abzugeben.

Das Gutachten „Zukünftige Ausgestaltung des Xgen in der deutschen Anreizregulierung “ steht auf der Internetseite des BDEW zum Download bereit.
 

Fritz Wilhelm
Stellvertretender Chefredakteur
+49 (0) 6007 9396075
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 14.08.2025, 14:54 Uhr

Mehr zum Thema