WETTBEWERB:
Grundsatzurteil bestätigt Bewag-Preise
Mit einer Grundsatzentscheidung hat das höchste Zivilgericht in Berlin - das Berliner Kammergericht - am Mittwoch die Klage eines Berliner Stromkunden auf Rückzahlung von in der Vergangenheit gezahlten Stromentgelten gegen den Versorger Bewag abgewiesen.
Mit dem Urteil hob das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 31. Juli 2001 auf. In dem damaligen Verfahren
hatte das Landgericht in einem Einzelfall dem Rückzahlungsanspruch eines Kunden mit der Begründung entsprochen, die Bewag
hätte die Kalkulation ihrer Tarifpreise nicht ausreichend dargelegt.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Kammergericht nunmehr...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 12.04.2002, 08:45 Uhr
Freitag, 12.04.2002, 08:45 Uhr