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Enerige & Management > Recht - Gläubiger der Nord Stream 2 müssen noch länger warten
Quelle: Fotolia / vege
RECHT:
Gläubiger der Nord Stream 2 müssen noch länger warten
Schon einmal wurde eine Gnadenfrist für den Pipeline-Betreiber verschoben. Jetzt bekommt die Firma des russischen Gazprom-Konzerns noch zwei Monate, um einen Konkurs zu verhindern.
 
Die hoch verschuldete Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 bekommt noch mehr Zeit zur Rückzahlung von Forderungen, um eine Insolvenz zu verhindern. Die Kleingläubiger sollen ihr Geld jetzt erst bis zum 9. Mai bekommen, wie das Kantonsgericht in Zug in der Schweiz entschied. Zuvor hatte der Sender NDR über die Fristverlängerung berichtet.

Die Nord Stream 2 AG, die dem russischen Gazprom-Konzern gehört, hatte bereits im Januar einen Aufschub erhalten. Damals hatte das Kantonsgericht entschieden, dass alle Kleingläubiger bis zum 5. März „in voller Höhe“ befriedigt werden müssten. Andernfalls werde der Konkurs über Nord Stream 2 eröffnet, teilte das Gericht damals mit. Das entspricht in Deutschland einem Insolvenzverfahren.

Das Unternehmen Transliq hatte als Sachwalterin der Nord Stream 2 die neuerliche Verlängerung beantragt. Weder das Gericht noch Transliq beantworteten Fragen der Deutschen Presse-Agentur.

Anschläge auf Nord Stream 1 und 2

Nord Stream 2 sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die zwei Stränge der Pipeline wurden fertig gebaut, gingen aber nie in Betrieb. Das Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Einer der Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag im September 2022 zerstört, ebenso wie die Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.
 

dpa
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Freitag, 07.03.2025, 15:34 Uhr

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