• Es geht uneinheitlich ins Wochenende
  • Schnellere Zulassung von Geothermie-Projekten
  • Russischer Gaskonzern im Forbes Rating der größte Verlierer
  • Wasserstoff illuminiert Bäume in Schwerin
  • Britische Regierung will CO2-Speicherung vorantreiben
  • Innio Group begrüßt Heaten-Übernahme
  • PPC hat CLS-Zertifizierungen für Submetering
  • Badenova betreibt Stromnetz für weitere Kommunen
  • ADAC gibt Überblick über kommunale Förderung
  • Wasserstoff: Netzbetreiber fordern klare Rahmenbedingungen
GAS:
Geteiltes Echo auf Gaspreis-Urteil
Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden, dass Kunden Gaspreiserhöhungen grundsätzlich vor Gericht anfechten können.
 
Zwar können nach der Entscheidung des BGH die teilweise drastischen Tariferhöhungen der letzten Jahre juristisch auf ihre Billigkeit überprüft werden. Allerdings kann die Erhöhung nach der BGH-Entscheidung nicht beanstandet werden, wenn der Gasversorger nachweisen kann, dass die Tariferhöhung auf den höheren Bezugskosten basiere. Verbraucherschützer warnten mit Entscheidung könnten die...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 14.06.2007, 10:52 Uhr