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Enerige & Management > Abwärmetagung - Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung bis Jahresende
Quelle: Shutterstock / Pra Chid
ABWÄRMETAGUNG:
Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung bis Jahresende
Bis Jahresende könnte ein Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorliegen, sagte Kerstin Deller vom Bundeswirtschaftsministerium auf der BMWK-Fachtagung zur Abwärmenutzung.
 
Die kommunale Wärmeplanung soll baldmöglichst in allen Bundesländern eingeführt werden. „Wir hätten gern einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung bis Ende Jahres“, sagte Kerstin Deller vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) als Referentin auf der BMWK-Fachtagung „Klimaschutz durch Abwärmenutzung“, die am 5. Oktober stattfand. Daran arbeite das BMWK, so die Leiterin des Referates IIA2 - Wärmenetze, Wärmeplanung, kommunale Wärmewende. Die Abwärmetagung fand im alten Hauptzollamt in Hamburg statt und wurde außerdem im Live-Stream übertragen. Die Hybrid-Veranstaltung wurde vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (izes) organsiert und vom BMWK gefördert.

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) „soll ein zentrales Koordinierungsinstrument für die Wärmewende vor Ort sein“, so Deller. Außerdem soll die Wärmeplanung künftig die Investitionssicherheit für die nötige Entwicklung von Infrastruktur, vor allem für Wärmenetze, aber auch für Gas- und Stromnetze schaffen. Die Bundesregierung setze sich entsprechend des Koalitionsvertrages für eine flächendeckende Einführung ein. Die KWP ist laut dem BMWK ein zentraler Baustein der Energiewende und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer größeren Unabhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern.

Diskussionspapier zur kommunalen Wärmeplanung als Grundlage

Bereits im Juli hatte das BMWK ein Diskussionspapier  zu dem geplanten Gesetz für eine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht. Es ist unter anderem angedacht, dass Kommunen ab einer Größe von rund 10.000 bis 20.000 Einwohnern verpflichtet werden sollen, eine solche Planung vorzunehmen. Die zu erstellenden Wärmepläne sollen künftig aus einer Bestandsanalyse, einer Potenzialanalyse, Zielszenarien und einer Handlungsstrategie bestehen. Die Kommunen sollen durch das Bundesgesetz ermächtigt werden, die erforderlichen Daten anzufordern, etwa von Energieversorgern, Schornsteinfegern oder auch von Unternehmen.

Mit einer solchen zentralen Planung soll die Wärmewende beschleunigt werden. Man erhofft sich auch eine bessere Datengrundlage dadurch, etwa um Abwärmepotenziale besser erschließen zu können und erforderliche Wärmenetze planen zu können. Das Aufgabenspektrum innerhalb der Wärmeplanung soll breit gefächert sein: Dazu gehören die Erstellung von Wärmekatastern, die Begleitung des Wärmenetzausbaus, die Dekarbonisierung von Bestandsnetzen, die Sicherung von Flächen für die Energieerzeugung und für Energiespeicher sowie Konzepte für die Sanierung öffentlicher Gebäude.

Damit eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen besteht, wurde im April 2022 ein Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW)  in Halle ins Leben gerufen. Um die Wärmeplanung in Kommunen realisieren zu können, soll mit dem KWW eine bundesweit vernetzte Plattform agieren, die verlässlich fundierte Informationen bereitstellt, vorhandenes Wissen bündelt und anschaulich aufbereitet. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende wird von der Deutsche Energie-Agentur (Dena) im Auftrag des BMWK aufgebaut und betrieben.

In einigen Bundesländern gilt bereits die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung, etwa in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
 
Das Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung“ als PDF. Zur Vollansicht auf die Grafik klicken
Quelle: BMWK

 
 

Heidi Roider
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Donnerstag, 06.10.2022, 13:54 Uhr

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