Gerichte bremsen Headhunter
Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz sind nicht mehr erlaubt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nun ein Urteil des OLG Stuttgart, das direkte Abwerbungsversuche über
Telefon oder E-Mail als Eindringen in die fremde Betriebssphäre beurteilt. Damit würden Headhunter die Funktionsabläufe stören,
was wettbewerbsrechtlich zu missbilligen sei. Außerdem benutzten sie das betriebliche Kommunikationssystem zur vorübergehenden...
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Mittwoch, 29.11.2000, 09:37 Uhr
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