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Gerichte bremsen Headhunter
Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz sind nicht mehr erlaubt.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nun ein Urteil des OLG Stuttgart, das direkte Abwerbungsversuche über Telefon oder E-Mail als Eindringen in die fremde Betriebssphäre beurteilt. Damit würden Headhunter die Funktionsabläufe stören, was wettbewerbsrechtlich zu missbilligen sei. Außerdem benutzten sie das betriebliche Kommunikationssystem zur vorübergehenden...

 
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Mittwoch, 29.11.2000, 09:37 Uhr