GASNETZ:
Gericht weist Klagen gegen Opal-Erdgasleitung ab
Im langjährigen Streit um den Bau der Erdgasleitung Opal hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen vier bisher ausstehende Klagen abgewiesen.
(dpa) − Die Fernleitung Opal verbindet die Pipeline Nord Stream 1 mit dem europäischen Erdgasnetz. Sie führt von Lubmin an der
Ostsee bis nach Olbernhau im Erzgebirge, wo sie mit dem tschechischen Erdgasnetz verbunden ist. Mehrere Grundstückseigentümer
eines Windparks sowie dessen Betreiber hatten im Jahr 2009 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Trasse von Großenhain
bis Olbernhau eingereicht. Sie ist schon seit vielen Jahren in Betrieb.
Der Verlauf der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) durch den Windpark Dörnthal / Voigtsdorf sei nicht zu beanstanden, entschieden die Richter laut Mitteilung vom 13. Januar. Die Gefahr, dass herabfallende Teile von Windrädern die Opal beschädigen, sei äußerst gering. Es bestehe auch keine Gefahr, wenn aus der im Windpark errichteten Absperrstation Gas ausgeblasen werde, sodass die technische Sicherheit gewährleistet sei. Zwar führe die Gasleitung zu Nachteilen beim Betrieb und der Erneuerung von Windkraftanlagen, räumten die Richter ein. Die Auswirkungen auf deren wirtschaftlichen Betrieb seien aber gering und die Erneuerung der Windräder − das sogenannte Repowering − sei weiter möglich.
Eilanträge der Kläger waren schon vor Jahren erfolglos geblieben, sodass der Abschnitt den Angaben nach seit 2011 in Betrieb ist. Dass es erst jetzt − mehr als zehn Jahre später − zu einem Urteil gekommen ist, begründete das Gericht auch mit einer zwischenzeitlichen Mediation zu diesem Streit. Dadurch habe das Verfahren geruht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger könnten gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen, hieß es.
Der Verlauf der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) durch den Windpark Dörnthal / Voigtsdorf sei nicht zu beanstanden, entschieden die Richter laut Mitteilung vom 13. Januar. Die Gefahr, dass herabfallende Teile von Windrädern die Opal beschädigen, sei äußerst gering. Es bestehe auch keine Gefahr, wenn aus der im Windpark errichteten Absperrstation Gas ausgeblasen werde, sodass die technische Sicherheit gewährleistet sei. Zwar führe die Gasleitung zu Nachteilen beim Betrieb und der Erneuerung von Windkraftanlagen, räumten die Richter ein. Die Auswirkungen auf deren wirtschaftlichen Betrieb seien aber gering und die Erneuerung der Windräder − das sogenannte Repowering − sei weiter möglich.
Eilanträge der Kläger waren schon vor Jahren erfolglos geblieben, sodass der Abschnitt den Angaben nach seit 2011 in Betrieb ist. Dass es erst jetzt − mehr als zehn Jahre später − zu einem Urteil gekommen ist, begründete das Gericht auch mit einer zwischenzeitlichen Mediation zu diesem Streit. Dadurch habe das Verfahren geruht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger könnten gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen, hieß es.
dpa
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Donnerstag, 13.01.2022, 12:37 Uhr
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