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				RECHT:
			
		
		
			Gericht verurteilt Senec-Händler
		
		
			
				Im Fall von gedrosselten Heimspeichern des Anbieters Senec hat das Landgericht Bochum zugunsten des Käufers entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
			
		
		
			Das Landgericht Bochum hat am 22. August zugunsten eines Besitzers eines Batteriespeichers des Herstellers Senec geurteilt.
Nach einer Mitteilung der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhält der Kläger vom Händler „für seinen mangelhaften
Batteriespeicher SENEC.Home V3 hybrid duo 7.5 kWh rund 10.000 Euro zurück.“ Hintergrund ist die dauerhafte Drosselung der
Speicherkapazität auf 70 Prozent nach Brandvorfällen durch den Hersteller Senec, einer EnBW-Tochter.
Der Fall reiht sich in eine Vielzahl von juristischen Verfahren im Zusammenhang mit Problemen von Senec-Hausspeichern. Auslöser der Klage war – wie in weiteren Verfahren – die Vorgehensweise des Leipziger Speicheranbieters nach Bränden und technischen Problemen im Frühjahr 2022.
Damals hatte das Unternehmen vorsorglich die Leistung mehrerer Tausend Photovoltaik-Stromspeicher reduziert oder die Anlagen vollständig vom Netz genommen. Ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig war oder ob dadurch erhebliche Sachmängel entstanden sind, wird derzeit in zahlreichen Gerichtsverfahren geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei der Einspruch von Verbrauchern gegen die über längere Zeiträume erfolgte Drosselung der Speicherkapazität.
Die dauerhafte Drosselung auf 70 Prozent stelle einen erheblichen Mangel dar, so das Bochumer Landgericht in dem vorliegenden Fall, schreibt die Kanzlei. „Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung offensichtlich nicht“, wird die Richterin zitiert. „Es handelt sich um eine wesentliche Einschränkung der Ladekapazität und damit um einen erheblichen Mangel.“ Allerdings, so schreibt die Kanzlei: Das Urteil gegen den Händler ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere Landgerichte, darunter Ravensburg, Koblenz, Heidelberg und Stade, haben die nachträgliche Drosselung von Senec-Stromspeichern bereits als erheblichen Sachmangel bewertet. Auch Oberlandesgerichte wie München, Oldenburg, Dresden und Hamm haben verbraucherfreundliche Signale gesetzt und die Mangelhaftigkeit der Speicher bestätigt oder angedeutet. Damit erhöhen sich nach Angaben von Dr. Stoll & Sauer die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz und Rückgabe ihrer Anlagen.
		Der Fall reiht sich in eine Vielzahl von juristischen Verfahren im Zusammenhang mit Problemen von Senec-Hausspeichern. Auslöser der Klage war – wie in weiteren Verfahren – die Vorgehensweise des Leipziger Speicheranbieters nach Bränden und technischen Problemen im Frühjahr 2022.
Damals hatte das Unternehmen vorsorglich die Leistung mehrerer Tausend Photovoltaik-Stromspeicher reduziert oder die Anlagen vollständig vom Netz genommen. Ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig war oder ob dadurch erhebliche Sachmängel entstanden sind, wird derzeit in zahlreichen Gerichtsverfahren geprüft. Im Mittelpunkt steht dabei der Einspruch von Verbrauchern gegen die über längere Zeiträume erfolgte Drosselung der Speicherkapazität.
Die dauerhafte Drosselung auf 70 Prozent stelle einen erheblichen Mangel dar, so das Bochumer Landgericht in dem vorliegenden Fall, schreibt die Kanzlei. „Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität nie erreicht, erfüllt die vertragliche Vereinbarung offensichtlich nicht“, wird die Richterin zitiert. „Es handelt sich um eine wesentliche Einschränkung der Ladekapazität und damit um einen erheblichen Mangel.“ Allerdings, so schreibt die Kanzlei: Das Urteil gegen den Händler ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere Landgerichte, darunter Ravensburg, Koblenz, Heidelberg und Stade, haben die nachträgliche Drosselung von Senec-Stromspeichern bereits als erheblichen Sachmangel bewertet. Auch Oberlandesgerichte wie München, Oldenburg, Dresden und Hamm haben verbraucherfreundliche Signale gesetzt und die Mangelhaftigkeit der Speicher bestätigt oder angedeutet. Damit erhöhen sich nach Angaben von Dr. Stoll & Sauer die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz und Rückgabe ihrer Anlagen.
 
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Dienstag, 09.09.2025, 14:10 Uhr
				
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