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RECHT:
Gericht verpflichtet Senec zu Austausch bei PV-Speicher
Die Prozessflut im Zusammenhang mit gedrosselten Solarspeichern des Herstellers Senec ist ungebrochen. Ein erstinstanzliches Urteil aus Ravensburg gibt nun der Kundenseite Recht.
Das Landgericht Ravensburg in Baden-Württemberg hat in einem weiteren Fall Recht gesprochen, in dem es um Mängel an einem
PV-Speicher aus dem Hause Senec ging. Die erste Instanz verpflichtete den Hersteller demnach dazu, den Stromspeicher entweder
zu reparieren oder durch gleichwertige Ersatzteile auszutauschen.
Die Kanzlei der Klägerin, Dr. Stoll & Sauer, sieht laut einer Mitteilung durch das Urteil das Recht von Verbrauchern auf eine dauerhaft funktionierende Speicherlösung gestärkt. Hintergrund dieser Klage war – wie auch in vielen weiteren Fällen – die Reaktion Senecs auf Brände und andere technische Probleme an Speichern im Frühjahr 2022.
Senec hatte seinerzeit vorsorglich die Leistung Tausender von PV-Stromspeichern gedrosselt oder die Anlagen gleich ganz abgeschaltet. Ob dies rechtens war oder dadurch erhebliche Sachmängel entstanden, ist derzeit Gegenstand von etlichen Gerichtsverfahren (wir berichteten). Verbraucher setzen sich dabei gegen die über einen längeren Zeitraum erfolgte Leistungsminderung zur Wehr.
Der Hersteller Senec aus Leipzig, seit 2018 vollständig unter dem Dach des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW), betonte jüngst gegenüber dieser Redaktion, mit Betroffenen in der Regel außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die mehreren Hundert Klagen, die bekannt sind, seien entsprechend „sehr gering“ in Relation zu den verbauten Systemen.
Ob das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. Mai (Aktenzeichen: 2 O 187/24) das letzte Wort in der vorliegenden Auseinandersetzung ist, bleibt abzuwarten. Denn Senec ruft nicht selten die Berufungsinstanz an. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch jetzt.
Die Rechtsanwälte der Klägerin teilen derweil mit, dass Senec bereits eine Austausch-Lösung für den seinerzeit gedrosselten Speicher vom Typ „Senec Home 5.0 Li V2.1“ angeboten habe. Dazu habe das Gericht festgestellt, dass diese Zusage bindend sei. Ferner habe das Landgericht grundsätzlich auf die geltenden Garantiebedingungen verwiesen, die Senec verpflichteten, den Speicher wieder vollständig funktionsfähig zu machen oder auszutauschen.
Die Kanzlei der Klägerin, Dr. Stoll & Sauer, sieht laut einer Mitteilung durch das Urteil das Recht von Verbrauchern auf eine dauerhaft funktionierende Speicherlösung gestärkt. Hintergrund dieser Klage war – wie auch in vielen weiteren Fällen – die Reaktion Senecs auf Brände und andere technische Probleme an Speichern im Frühjahr 2022.
Senec hatte seinerzeit vorsorglich die Leistung Tausender von PV-Stromspeichern gedrosselt oder die Anlagen gleich ganz abgeschaltet. Ob dies rechtens war oder dadurch erhebliche Sachmängel entstanden, ist derzeit Gegenstand von etlichen Gerichtsverfahren (wir berichteten). Verbraucher setzen sich dabei gegen die über einen längeren Zeitraum erfolgte Leistungsminderung zur Wehr.
Der Hersteller Senec aus Leipzig, seit 2018 vollständig unter dem Dach des Energiekonzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW), betonte jüngst gegenüber dieser Redaktion, mit Betroffenen in der Regel außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die mehreren Hundert Klagen, die bekannt sind, seien entsprechend „sehr gering“ in Relation zu den verbauten Systemen.
Ob das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. Mai (Aktenzeichen: 2 O 187/24) das letzte Wort in der vorliegenden Auseinandersetzung ist, bleibt abzuwarten. Denn Senec ruft nicht selten die Berufungsinstanz an. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch jetzt.
Die Rechtsanwälte der Klägerin teilen derweil mit, dass Senec bereits eine Austausch-Lösung für den seinerzeit gedrosselten Speicher vom Typ „Senec Home 5.0 Li V2.1“ angeboten habe. Dazu habe das Gericht festgestellt, dass diese Zusage bindend sei. Ferner habe das Landgericht grundsätzlich auf die geltenden Garantiebedingungen verwiesen, die Senec verpflichteten, den Speicher wieder vollständig funktionsfähig zu machen oder auszutauschen.
Volker Stephan
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Mittwoch, 04.06.2025, 16:29 Uhr
Mittwoch, 04.06.2025, 16:29 Uhr
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