• Leag Nummer 2 bei Pellets in Europa
  • CO2-Rutsch entlastet Strompreise
  • Netzagentur nimmt „Preisausschläge auf den Weltmärkten“ wahr
  • DKV Mobility ebnet Kunden den Weg zu Ladebordsteinen
  • Bergung von Atommüll in Niedersachsen verzögert sich weiterhin
  • Rosatom hält an Kernkraft-Projekten im Iran fest
  • Studie: PV-PPA-Volumen mehr als halbiert
  • Windpark Schwarzenborn scheitert an Bundeswehr
  • Elektrisch auf der Vogelfluglinie
  • Stadtwerke Erfurt starten seismische Messungen
Enerige & Management > Recht - Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
RECHT:
Gericht schafft Klarheit bei Emissionsberichten
Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen müssen keine Strafzahlung leisten, wenn aufgrund eines unerkannten Fehlers im Emissionsbericht weniger Emissionsberechtigungen abgegeben, als von der Anlage emittiert wurden.
 
Gegen einen Anlagenbetreiber, der unwissentlich aufgrund eines von einem Sachverständigen geprüften, aber dennoch fehlerhaften Emissionsberichtes zu wenig Emissionsberechtigungen abgegeben hat, kann keine Strafzahlung verhängt werden. Das teilte die Kanzlei Becker Bütter Held (BBH) am 28. September nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit. Das BVerwG hatte am...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 28.09.2015, 15:07 Uhr