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Gericht: EMR darf Strom und Telefon anbieten
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in zweiter Instanz dem Elektrizitätswerk Minden-Ravensberg (EMR) und dessen Tochtergesellschaft Telos gestattet, das Bündelprodukt „Strom & Fon“ (Strom und Telefondienstleistungen) anzubieten.
 
Die Deutsche Telekom hatte wettbewerbs- und kartellrechtliche Bedenken gegen das EMR-Angebot geltend gemacht. EMR-Privatkunden können demnach für 111 bzw. 144 DM/Monat einen ISDN-Anschluss und eine Jahresstrommenge von 2 000 bzw. 4 000 kWh beziehen. Ortsgespräche sind in dem Preis enthalten. Mit dem Urteil bestätigte das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des...

 
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Donnerstag, 22.02.2001, 16:28 Uhr