NETZE:
Gericht bemängelt Netzentgelt-Berechnung
Das Landgericht Frankfurt hat der BMR-Service GmbH, Neuburg, Recht gegeben, stets nur 70 % der von der Oberhessischen Versorgungs-AG (Ovag), Friedberg, geforderten Netznutzungsentgelte zu bezahlen. Der Netzbetreiber weigere sich, die Kalkulation seiner Kosten offen zu legen.
Die Richter vertreten den Standpunkt, dass es keine seriöse Grundlage für die Netzentgelte gibt und die BMR-Service daher
weiterhin um 30 % kürzen darf, teilte die Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR) mit. Leider habe
der Gesetzgeber bis heute keine detaillierten Vorgaben für die Höhe der Netzgebühren festgelegt, beklagt der BMR-Jurist Christian
Hagmann.Mit diesem...
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Donnerstag, 12.12.2002, 14:00 Uhr
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