• Asiatische Nachfrage und europäische Risiken treiben die Preise
  • EnBW eröffnet Schnellladepark mit Nio-Batteriewechselstation
  • Windstreit endet mit Millionenzahlung an Münsters Stadtwerke
  • VIK begrüßt geplanten Rechtsrahmen zu CCS
  • Monitoringbericht zeigt Schäden durch Klimawandel
  • Studie ruft Europa zu mehr Mut in der Batterieproduktion auf
  • Wechsel von der Deutschen Bahn zu Getec
  • Daimler Buses baut Ladeanlagen für Stuttgart
  • Elektro-Autos laut Studie weiterhin nicht auf der Überholspur
  • BDEW fordert Resilienzstrategie für Energiesektor
Enerige & Management > Geothermie - GeoBG-Entwurf mit geteiltem Echo
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
GEOTHERMIE:
GeoBG-Entwurf mit geteiltem Echo
Der Entwurf für ein Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) sorgt für Spannungen in der Branche. Der Geothermie-Verband, der BEE und das Hauptstadtbüro Bioenergie äußerten sich.
 
Mit dem neuen GeoBG will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Ausbau geothermischer Energie, von Wärmespeichern und -leitungen beschleunigen. Bis zum 21. Juli hatten die Verbände Zeit, ihre Stellungnahme dazu abzugeben (wir berichteten). Zwei zentrale Stimmen aus der Branche haben sich dazu geäußert – mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Aus Sicht des Verbandes sei es ein wichtiger Schritt, dass erstmals ein eigenständiges Stammgesetz für die Geothermie geschaffen werden soll. Besonders hervor hebt der BVG die Festschreibung des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Geothermieprojekten. Diese rechtliche Einstufung könne Verfahren beschleunigen und die Investitionssicherheit erhöhen. Auch Fristenregelungen im Berg- und Wasserrecht sowie Erleichterungen bei seismischen Messungen auf befestigten Wegen sieht der Verband positiv. Diese Maßnahmen könnten laut BVG dazu beitragen, dass die über 150 geplanten Großprojekte im Bereich Geothermie schneller umgesetzt werden.

Gleichzeitig formuliert der BVG noch eigene Verbesserungsvorschläge. So fordert der Verband, Geothermieanlagen im Außenbereich baurechtlich zu privilegieren, spezielle Beschleunigungsgebiete auszuweisen und geeignete öffentliche Flächen bevorzugt für Geothermie bereitzustellen – analog zur Windenergie. Kritik äußert der Verband an der weiterhin bestehenden Regelung, wonach auch bei Bohrungen ab 100 Metern geprüft werden müsse, ob ein Endlagerstandort möglich sei. Diese Grenze sei aus Sicht des BVG technisch nicht nachvollziehbar und erschwere selbst kleine Projekte wie Erdwärmeanlagen für Einfamilienhäuser.

Potenziale der Bioenergie besser nutzen

Deutlich kritischer bewertet das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums. Das HBB erkennt zwar positiv an, dass neben Wärmespeichern auch Wärmeleitungen ins Gesetz aufgenommen wurden. Es sieht aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Das GeoBG kann zur Hebung großer erneuerbarer Wärmepotenziale beitragen und die Wärmewende beflügeln“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros. „Doch dafür müssen die Potenziale der Bioenergie gezielter berücksichtigt werden.“

Konkret fordert das HBB eine Flexibilisierung von Biogasanlagen, die vollständige Nutzung holzartiger Biomasse und eine beschleunigte Genehmigung von Wärmenetzen. Für Letzteres regt Rostek unter anderem eine Anhebung der Schwellenwerte für die Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an. Zudem plädiert sie für einen neuen Privilegierungstatbestand im Baurecht, um Wärmespeicher an Biogasanlagen leichter realisieren zu können. Diese seien laut HBB notwendig, um Strom- und Wärmeerzeugung zeitlich zu entkoppeln. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) unterstützt diese Forderungen. Die Wärmewende gelinge nur mit technologieoffenen Regelungen, klaren gesetzlichen Definitionen und einer verlässlichen Finanzierung für Erneuerbare-Wärme-Projekt, heißt es seitens des BEE.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände betrifft die aktuelle Brennstoffliste in der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese schließt bestimmte Holzabfälle, etwa aus dem Bauwesen, von der thermischen Nutzung aus. Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie fordert eine differenziertere Betrachtung: Nicht alle Bau- und Abbruchabfälle seien automatisch kontaminiert. Viele könnten sehr wohl als nachhaltige Biomassequelle dienen. Der BEE betont ebenfalls, dass alle verfügbaren Erneuerbaren-Technologien einbezogen werden müssten.

Während der Geothermieverband auf rechtliche Klarstellungen und technische Vereinfachungen setzt, fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie eine breitere Perspektive: Weg von der reinen Fokussierung auf Geothermie, hin zu einer integrativen Betrachtung aller erneuerbaren Wärmequellen. Ob das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, bleibt abzuwarten – entscheidend dürfte sein, ob die Regierung im weiteren Verfahren die unterschiedlichen Brancheninteressen unter einen Hut bringen kann.

Die vorgesehene Einstufung von Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses sei laut BEE-Präsidentin Simone Peter ein wichtiger Schritt, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen und den Ausbau klimafreundlicher Wärmetechnologien zu beschleunigen. Der Entwurf sende ein positives Signal an Projektierer, Kommunen und Verbraucher. 

Der aktuelle Gesetzesentwurf für das neue GeoBG  mit Stand vom 2. Juli 2025 ist über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einsehbar. 
 

Davina Spohn
Redakteurin
+49 (0) 8152 9311 18
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 21.07.2025, 16:05 Uhr

Mehr zum Thema