• Händler: Angst vor Frankreichs künftiger Energiepolitik
  • Innio stellt 53-MW-Kraftwerk auf Wasserstoff um
  • Konsultationen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz beginnen
  • Westfalen-Gruppe will Rekordergebnis 2024 wiederholen
  • Pipelines als wesentliche Säule der H2-Versorgung
  • Koalition einigt sich auf Haushalt mit Wachstumsimpulsen
  • Wintershall Dea erhält erste CCS-Lizenz in Dänemark
  • Rheinenergie plant Europas größte Flusswärmepumpe
  • Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
  • Neue Gesellschaft für mehr grüne Energie in Heilbronn
Enerige & Management > Windkraft Onshore - Gemeinden sollen von Windpark profitieren
Quelle: Fotolia / psdesign1
WINDKRAFT ONSHORE:
Gemeinden sollen von Windpark profitieren
Die EnBW kann mit dem Bau des Windparks Prötzel II in Brandenburg beginnen. Auch eine Bürgerbeteiligung an den Erlösen der Anlage ist geplant.
 
Mitte März hatte der baden-württembergische Energiekonzern den Zuschlag der Bundesnetzagentur für Prötzel II, etwa 50 km nordöstlich von Berlin, erhalten. Jetzt kann mit den Vorarbeiten wie dem Verlegen der Kabeltrassen und dem Anlegen der Zufahrtswege begonnen werden. Noch im Laufe dieses Jahres und Anfang 2023 sollen dann neun Windkraftanlagen vom Typ Enercon E138 mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einer Gesamtnennleistung von 37,8 MW errichtet werden. Die Inbetriebnahme von Prötzel II ist für Ende Juli 2023 vorgesehen.

Zahlreiche Gutachten zu Artenschutz, Luftfahrt, Brandschutz sowie Verzögerungen in den beteiligten Behörden hatten mehrere Jahre in Anspruch genommen, wie es in einer Unternehmensmitteilung heißt. Letztendlich habe man dann doch die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz bekommen.

Kommunen in Brandenburg sollen an den Erträgen der Windenergieanlagen mit einem „Windkraft-Euro“ beteiligt werden. Hier zahlen Betreiber von Windrädern, die im Land neu errichtet oder erweitert werden, pro Jahr 10.000 Euro an Anrainer-Gemeinden. Und dies nicht nur an die Gemeinde, in deren Gemarkung das Windrad steht, sondern anteilig an die Orte in einem Umkreis von drei Kilometern. Zudem erhalten die Kommunen zusätzlich eine freiwillige Zuwendung von 0,2 Cent pro erzeugte kWh.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 15
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 31.08.2022, 08:35 Uhr

Mehr zum Thema