WINDKRAFT:
Gemeinden dürfen Windrad-Bau lenken
Gemeinden können selbst bestimmen, wo auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen stehen sollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) entschieden.
Das Gericht wies die Klage eines Bauinteressenten ab, der ein Windrad auf einem Außenbereichs-Grundstück errichten möchte,
das nicht in der ausgewiesenen einzigen Konzentrationsfläche einer westfälischen Gemeinde liegt.
Nach Ansicht der Richter müssen die Gemeinden nicht sämtliche Bereiche, die sich objektiv für eine Windenergienutzung eignen,
für diesen Zweck auch tatsächlich...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 18.12.2002, 08:41 Uhr
Mittwoch, 18.12.2002, 08:41 Uhr