EMISSIONSHANDEL:
Gegen Strafzahlungen vorbeugen
Im Emissionshandelsmarkt werden derzeit vor allem drei Rahmenvertragstypen angewendet. Aber immer noch herrscht unter den Marktteilnehmern weitgehend Unsicherheit, auf welche vertragliche Grundlage sie ihre Transaktionen stellen sollen. Ein Überblick von Thomas Fuhr*.
Wie beim Energiehandel bietet sich auch beim Emissionshandel der Abschluss eines Rahmenvertrags an, um gegebenenfalls schnell
auf Marktveränderungen reagieren zu können. In einer einmaligen Verhandlung einigen sich die Handelspartner auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen für ihre Transaktionen, während für die einzelnen Abschlüsse nur noch die jeweiligen technischen Details,
wie etwa...
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Montag, 18.04.2005, 08:40 Uhr
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